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ASB-Fachveranstaltung

Engagierte Diskussionen zum Bundesteilhabegesetz

Mit seiner Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 6. Juli 2016 in Berlin beteiligte sich der ASB an der Diskussion zum geplanten Teilhabegesetz. In der öffentlichen und barrierefreien Veranstaltung wurde das geplante Gesetz kontrovers diskutiert. Das Rechtsgutachten zum Bundesteilhabegesetz, das Professor Dr. jur. Schütte im Auftrag des ASB erstellte, brachte in die Debatte neue Aspekte ein.

Von Ablehnung bis zur Verteidigung des Gesetzes: Die Meinungen zum geplanten Bundesteilhabegesetz gingen bei der Fachveranstaltung des ASB am 6. Juli 2016 in der Berlin weit auseinander. Dementsprechend kontrovers verliefen die Diskussionen bei der öffentlichen und barrierefreien Veranstaltung, zu der Fachleute aus Wohlfahrts- und Fachbänden, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Menschen mit Behinderungen, die von dem Gesetz und dessen Folgen unmittelbar betroffen sind, gekommen waren.

In seiner Begrüßungsrede bezeichnete Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch die Reform der Eingliederungshilfe als das größte sozialpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Das geplante Gesetz weise viele positive Veränderungen wie das „Budget für Arbeit", aber auch Schwachstellen zum Beispiel an der Schnittstelle zur Pflege auf. „Wir hätten uns etwas mehr Mut gewünscht", räumte Ulrich Bauch ein.

Den Gesetzentwurf verteidigte hingegen Richard Fischels, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wo der Gesetzentwurf entstand: „Ich erwarte keine Lobeshymne, denn jedes Gesetz besteht aus Kompromissen. Aber das Bundesteilhabegesetz ist ein Fortschritt, denn es schafft ein Stück mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft", betonte Fischels in seinem Impulsvortrag.

Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., forderte in seinem Referat eine trägerübergreifende Bedarfsermittlung anhand von bundeseinheitlichen Mindeststandards: „Teilhabeleistungen dürfen nicht davon abhängen, wo ich wohne." Das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege nannte er einen „Knackpunkt". Eindringlich warnte Michael Löher außerdem davor, das geplante Bundesteilhabegesetz zu boykottieren: „Das Gesetz muss in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sonst könnte es sich zu lange verzögern."

Dem widersprach Claudia Scheytt, Referentin beim Paritätischen Gesamtverband: „Der Paritätische lehnt das Gesetz in seiner jetzigen Form ab und sagt: ‚So nicht!'. Denn er hat Sorge, dass es für bestimmte Personenkreise zu Verschlechterungen kommt." In ihrem Vortrag bewertete Scheytt wichtige Punkte im Gesetzentwurf nach einem Ampelsystem. Grünes Licht erhielten zum Beispiel die Änderungen zur Frühförderung, rotes Licht gab es für die Regelungen, die den Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor der Eingliederungshilfe festlegen. Ihr Hauptkritikpunkt: „Wer nicht mehr im erwerbsfähigen Alter ist, wird bei der Eingliederungshilfe benachteiligt."

Die kontroversen Debatten zum Bundesteilhabegesetz hielt Dr. Rolf Schmachtenberg, Abteilungsleiter vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für normal. „Wir stehen vor einem Systemwechsel, der sehr komplex ist und zu einer Quelle kritischer Nachfragen geworden ist", sagte er in seinem Grußwort.

Der Diskussion mit dem Publikum stellte sich Schmachtenberg deshalb gerne. Mit ihm auf dem Podium saßen außerdem Prof. Dr. Wolfgang Schütte von der HAW Hamburg, Claudia Scheytt sowie Moderatorin Claudia Cornelsen. Die meisten Fragen richteten sich direkt an Dr. Schmachtenberg, dessen Ministerium verantwortlich für das Gesetz zeichnet. Sie betrafen zum Beispiel die fehlende Teilhabe am Arbeitsleben für Besucher von Tagesförderstätten oder die mangelnde Förderung der Gebärdensprache. Dr. Rolf Schmachtenberg zeigte sich beeindruckt von der hohen Fachlichkeit der Tagungsteilnehmer.

Schließlich stellte Professor Dr. jur. Wolfgang Schütte von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg, das von Fachleuten schon mit Spannung erwartete Rechtsgutachten zum Bundesteilhabegesetz vor. Er hatte es im Auftrag des ASB erstellt. „Das Bundesteilhabegesetz benachteiligt besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit schweren Beeinträchtigungen und hohem Pflegebedarf, aber auch Flüchtlinge und Asylbewerber", kritisierte Prof. Dr. Schütte. Das sogenannte „Pooling von Assistenzleistungen" verstoße außerdem gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Kostengründe ließ Schütte in diesem Zusammenhang für einen Staat wie Deutschland nicht gelten: „Ich persönlich glaube, dass genug Geld im System ist." 

Einig waren sich alle Teilnehmer und Experten, dass das jetzige Gesetz sowohl vor seiner Verabschiedung durch den Bundestag als auch noch danach Änderungen und Anpassungen unterliegen werde. „Wir bleiben dran", versicherte Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch am Ende der Veranstaltung, „und werden das weitere Gesetzgebungsverfahren mit konkreten Verbesserungsvorschlägen begleiten."

Das ASB-Rechtsgutachten können Sie hier als kurze Fassung und hier als Komplettfassung herunterladen.

Vorträge zum Herunterladen:

Professor Dr. Schütte, HAW Hamburg (PDF)

Michael Löher, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (PDF)

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