Bundesteilhabegesetz beschneidet Recht auf Selbstbestimmung
Bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 6. Juli 2016 wies Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch auf Schwachstellen im geplanten Teilhabegesetz hin. Ulrich Bauch berief sich dabei auf Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das Professor Dr. Wolfgang Schütte von der HAW Hamburg im Auftrag des ASB erstellt hat.
Köln/Berlin, 6. Juli 2016 – Bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 6. Juli 2016 in Berlin bezeichnete Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch das geplante Bundesteilhabegesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
In einigen Bereichen wie der Schnittstelle zur Pflege sieht Ulrich Bauch aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und beruft sich dabei auf Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das Professor Dr. jur. Wolfgang Schütte von der HAW Hamburg im Auftrag des ASB erstellt hat. Das Gutachten wurde erstmals bei der öffentlichen Fachveranstaltung vorgestellt.
„Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfebedarf bei ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten", gab Ulrich Bauch zu bedenken. „Wer einen hohen pflegerischen Bedarf hat und zu Hause lebt, könnte durch das Gesetz dazu gezwungen sein, in einem Pflegeheim zu leben. Und wer einen großen Assistenzbedarf hat, könnte gezwungen sein, sein häusliches Umfeld aus Kostengründen zu verlassen und in eine stationäre Einrichtung, ein Wohnheim, umzuziehen."
Auch das sogenannte Pooling von Assistenzleistungen kritisierte Bauch: „Menschen in stationären Wohnformen können ohne ihre Zustimmung dazu gezwungen werden, sich Assistenten zu teilen. Dann kann der Einzelne nicht immer selbst entscheiden, wann er einkaufen oder ins Kino geht, sondern muss sich unter Umständen mit seinen Mitbewohnern abstimmen", so Ulrich Bauch.
Eine weitere Schwachstelle des Gesetzentwurfs ist nach Ansicht des ASB die fehlende Rechtssicherheit für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen. Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfe, die eng mit dem Wunsch- und Wahlrecht zusammenhängt, sollte im Bundesteilhabegesetz klarer gestellt sein. „Das Gesetz lässt den Behörden weiterhin zu viel Ermessensspielraum", kritisierte Ulrich Bauch.
Mit seiner ganztägigen Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz beteiligte sich der ASB an der Diskussion zum neuen Teilhabegesetz. Dabei tauschten sich Fachleute des ASB mit Experten von anderen Wohlfahrts- und Fachverbänden zum geplanten Gesetz und dessen möglichen Folgen aus.
Hier können Sie das ASB-Rechtsgutachten zum Bundesteilhabegesetz (PDF) herunterladen.
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