Verhinderungspflege: Wir springen gerne für Sie ein!
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, selbst erkranken oder aus anderen Gründen zeitweise ausfallen, übernehmen die Pflegedienste im Rahmen der Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, der so genannten Verhinderungspflege, die Versorgung - auch stundenweise.
Viele pflegende Angehörige kennen die Sorge: Wer kümmert sich um den pflegebedürftigen Angehörigen, wenn man mal Zeit für sich braucht und Termine wie einen Arzt- oder Friseurbesuch wahrnehmen möchte? Gibt es Unterstützung, wenn man durch Urlaub oder Krankheit für einige Zeit verhindert ist? In solchen Fällen übernimmt der ASB gerne die Vertretung.
Pflegekasse übernimmt Kosten
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr. Der Zeitraum muss nicht zusammenhängend sein, sondern kann nach individuellem Bedarf auch stundenweise aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft ist.
Auch stationäre Unterstützung möglich
Das nicht verbrauchte Budget für die Verhinderungspflege kann für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Der Betrag für die stationäre Kurzzeitpflege kann damit im Kalenderjahr maximal verdoppelt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASB-Pflegedienste und Sozialstationen beraten Sie gerne bei der Beantragung der Verhinderungspflege und zu vielen weiteren Fragen rund um die Pflegeversicherung und die häusliche Pflege sowie zu Kursen für pflegende Angehörige.