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Gute Nachrichten

Höhere Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen fordert einen hohen persönlichen Einsatz und bringt Pflegende schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Doch nun gibt es eine finanzielle Erleichterung. Die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen muss Rentenversicherungsbeiträge für den Pflegenden zahlen.

Pflegerin hält die Hand einer Seniorin, die zugedeckt auf einem Sessel liegt. Beide lächeln.

Die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen fordert einen hohen persönlichen Einsatz und bringt Pflegende schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Dies umso mehr als auch finanzielle Einbußen, etwa, wenn der Pflegende seine Arbeitszeit reduziert.


Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Zugang für ehrenamtliche Pflege bei der Rente deshalb erleichtert. Konkret: Die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen muss Rentenversicherungsbeiträge für den Pflegenden zahlen. Das Rentenplus, das sich später daraus ergibt, kann für ein Jahr Pflege nach derzeitigen Werten zwischen 5,22 Euro und 29,30 Euro im Monat liegen.

Der Pflegende selbst zahlt für sein Rentenplus nichts in die Rentenkasse ein. Arbeitet er neben der Pflege, bekommt er seine Ansprüche zusätzlich zu denen aus der Beschäftigung. Sie werden nicht gekürzt. Teilen sich mehrere die Pflegearbeit, etwa Geschwister, werden die Versicherungsbeiträge der Pflegekasse unter ihnen aufgeteilt.

Der Kreis der Betroffenen ist groß: Rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Davon werden drei von vier Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. 73 Prozent von ihnen werden ehrenamtlich in häuslicher Umgebung versorgt. Vor allem nahestehende Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn übernehmen die Pflege. Selbst Schwerstpflegebedürftige werden laut Bundesgesundheitsministerium häufiger zu Hause gepflegt als im Heim.

Ausführliche Berechnungen und weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.test.de/Rente-fuer-pflegende-Angehoerige-Hoehere-Rentenansprueche-seit-2017-5137884-0/