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Die ambulante palliative Versorgung wird als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erbracht, damit Sie sich zu Hause gut aufgehoben fühlen. Dazu gehört zum Beispiel die Medikamentengabe, die Versorgung von Wunden, das Setzen von Spritzen oder andere vom Arzt verordnete medizinisch notwendige Maßnahmen. Diese Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegediensten und Sozialstationen bei der Antragstellung.
