Jugend ist eine eigenständige Lebensphase
Der Übergang vom Kind zum Jugendlichen ist ein individueller und fließender Prozess.
Auch wenn das Gesetz die Jugend erst ab einem Alter von 14 definiert, sehen ASB und ASJ den Beginn der Jugendphase schon ein bis zwei Jahre früher.
Der Übergang vom Kind zum Jugendlichen ist ein individueller und fließender Prozess. Deshalb ist es wichtig, genau auf diese Zeit bis zum Wechsel in die Erwachsenenwelt zu schauen. Auch diese ist sehr individuell zu beschreiben, denn ein 20-jähriger Familienvater möchte nicht mehr als Jugendlicher bezeichnet werden, während dieses bei einem 25-jährigen Studenten durchaus keine Abwertung sein muss.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die „Jugend“ eine eigenständige Lebensphase ist und nicht nur auf den Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenalter reduziert werden darf.
Jugendliche wollen ihre eigenen Erfahrungen machen, sich ausprobieren und an Grenzen kommen, um sich individuell weiterzuentwickeln.
Jugend muss als „Jugend“ wahr- und ernst genommen werden!
Das bedeutet insbesondere, dass die Lebensphase der „Jugend“ nicht fremdbestimmt instrumentalisiert werden darf. Vor allem lässt sie sich nicht darauf reduzieren, Beitragszahler für künftige Generationen zu schaffen.
Jugend ist eine Zeit, in der man Verantwortung für die Gesellschaft erlernt, aber in der man auch Freude am eigenen Ich ausleben kann und darf.