Familienbildung und -beratung im ASB
Ziel unserer Familienbildung und -beratung ist es, die Erziehungskompetenz von Eltern zu fördern und die Familienbeziehungen zu stärken. Der ASB bietet eine Vielzahl an Angeboten, die Familien konkret im Familienalltag unterstützen.
Erfahren Sie mehr über:
Anlaufstellen für Familien | ASB-Familienzentren
Mit Familienzentren an Kindertagesstätten und mit Mehrgenerationenhäusern bietet der ASB Anlaufstellen für Familien. In den ASB-Familienzentren werden im Rahmen von Kindertageseinrichtungen niedrigschwellig, wohnortnah und bedarfsorientiert vielfältige Angebote rund um Bildung, Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien vorgehalten. Dazu gehören beispielsweise Familiencafés, Elterntreffs, Spielgruppen oder Kreativangebote für die ganze Familie. Bei Bedarf werden Familien und Eltern in die Unterstützungs- und Hilfestrukturen vor Ort vermittelt.
Raum für Austausch und Begegnung | ASB-Mehrgenerationenhäuser
ASB-Mehrgenerationenhäuser sind offen für alle Menschen und stellen das interkulturelle und generationenübergreifende Miteinander, den Raum für Austausch und Begegnung sowie vielfältige Angebote zur Freizeitgestaltung in den Mittelpunkt. Denn der Austausch zwischen den Generationen macht gegenseitige Unterstützung möglich und führt so zu mehr Lebensqualität. So steckt in vielen Mehrgenerationenhäusern auch der Gedanke, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu fördern.
Mehrgenerationenhäuser schaffen Raum für Begegnung: Sie bringen Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Kulturen und Interessen zusammen. Mittelpunkt eines jeden Hauses ist meist ein Café oder ein „Offener Treff", in dem gemeinsam Kaffee getrunken, Kontakte geknüpft und oft auch gemeinsame Aktivitäten geplant werden. Ziel der Mehrgenerationenhäuser ist es, dem Miteinander von Jung und Alt einen Raum zu geben, der in vielen Familien und auch größeren Gemeinschaften nicht mehr alltäglich ist.
Familien- und Erziehungsberatung
Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen des ASB stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie Fachkräften bei Schwierigkeiten und Problemen kostenlos, vertraulich und unkompliziert zur Verfügung. So können Eltern Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich überfordert fühlen, sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, sich trennen oder scheiden lassen.
Kinder und Jugendliche, die Probleme in der Familie haben, in der Schule gemobbt werden oder Schwierigkeiten am Ausbildungsplatz haben, finden ebenso Unterstützung wie Fachkräfte, die sich um ein ihnen anvertrautes Kind sorgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASB helfen je nach Bedarf mit Informationsgesprächen, längerfristiger Beratung, Vermittlung von Therapien oder anderen Hilfen zur Erziehung.
Schwangerschafts- und Konfliktberatung
Einige Gliederungen des ASB bieten allgemeine Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung an.
Schwangerschaftsberatung: Hilfe rund um Sexualität, Schwangerschaft und Geburt
Die Schwangerschaftsberatungsstellen des ASB richten sich an Schwangere, werdende Eltern, Jugendliche und Familien und bieten Informationen zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung, allgemeine Beratung in der Schwangerschaft und nach der Geburt, Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen sowie Informationen zu rechtlichen Fragen wie Sorgerecht oder Vaterschaftsanerkennung.
Auch psychosoziale Beratung bei Partnerschaftskonflikten, ungewollter Kinderlosigkeit oder nach dem Verlust eines Kindes gehört zum Angebot.
Schwangerschaftskonfliktberatung: Respekt und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
Die Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist nach § 219 Strafgesetzbuch eine der Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch. Ziel der Beratung ist es, die Frau in ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu unterstützen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos, auf Wunsch anonym und unterliegt der Schweigepflicht. Nach Abschluss der Beratung stellt die Beratungsstelle der Schwangeren eine Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung aus. Zwischen der Beratung und einem eventuellen Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen.