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Gesetzesreform bringt Rechtssicherheit für Rettungskräfte
Es ist ein großer Erfolg für den ASB: Die Forderungen, die der ASB zu den Änderungen des Notfallsanitätergesetzes an die Politik gestellt hatte, wurden erfüllt. Der ASB hatte sich im Rahmen der ASB-Kampagne #rechtssicherheitfürretter vehement dafür eingesetzt, dass Notfallsanitäter:innen, die heilkundlichen Maßnahmen, die sie gelernt haben und beherrschen, bis zum Beginn einer ärztlichen Behandlung rechtssicher anwenden können. Mit Video-Statements, Fotos und Vorlagen für Anschreiben an die Bundestagsabgeordneten setzte der ASB ein Zeichen für mehr Rechtssicherheit für Rettungssanitäter:innen.
Vor der Gesetzesreform im Januar befanden sich die Notfallsanitäter:innen in einer unsicheren Rechtslage. Wollten sie etwa starke Schmerzen lindern, lebensbedrohliche Zustände wie Krampfanfälle oder Unterzuckerung behandeln, machten sie sich unter Umständen strafbar. Das musste dringend geändert werden. „Wir forderten nichts Undenkbares, sondern die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs, nämlich der Lebensrettung im Einsatz“, so der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Der ASB verlangte vom Gesetzgeber, den Notfallsanitäter:innen endlich die Kompetenzen geben, die sie verdienen und dies mit Erfolg! Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Notfallsanitäter:innen bis zum Eintreffen des Notarztes heilkundliche Maßnahmen durchführen, „wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patient:innen zu verhindern.“
Der ASB dankt den engagierten Samariter:innen, die ein Zeichen für mehr Rechtssicherheit gesetzt und gemeinsam ihre Stimme erhoben haben. Auch bei den Abgeordneten, die die Forderung des ASB unterstützt haben und sich für die Kompetenzen und Rechtssicherheit für Notfallsanitäter:innen eingesetzt haben, möchten wir uns bedanken.
FAQ zum Notfallsanitätergesetz
Warum musste das Notfallsanitätergesetz geändert werden?
Notfallsanitäter:innen haben die Durchführung von invasiven Maßnahmen nicht nur erlernt, sondern können diese auch sicher anwenden. Notfallsanitäter:innen mussten sich in kritischen Notfällen auf den rechtfertigenden Notstand berufen und bei der Anwendung von heilkundlichen Maßnahmen Angst haben, rechtskräftig verurteilt oder bei Unterlassung der Maßnahme wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt zu werden. Die unklare Gesetzeslage war für die Rettungskräfte eine hohe Belastung. Denn ein Notfallsanitäter:in soll sich im Notfall um seine Patient:innen kümmern und nicht immer daran denken müssen, welche Rechtsfolgen sein Handeln haben könnte.
Was bedeutet die Gesetzesreform für Notfallsanitäter*innen?
Was Notfallsanitäter:innen tun oder nicht tun dürfen, ist regional sehr unterschiedlich, da jeder Ärztliche Leiter eines Rettungsdienstbereiches für seinen Bereich selber entscheidet, welche Maßnahmen er Ärzten vorbehält und welche Maßnahmen durch die Besatzungen durchgeführt werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Notfallsanitäter*innen aber bis zum Eintreffen des Notarztes heilkundliche Maßnahmen durchführen, „wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patient:innen zu verhindern.“ Damit können sie nun endlich im Notfall qualifiziert und schnell helfen.
Was sind heilkundliche Maßnahmen?
Laut Gesetz werden heilkundliche Maßnahmen wie folgt definiert: "Ausübung der Heilkunde [...] ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen [...]." (§ 1 Abs. 2 HeilprG).
Dazu gehören unter anderem die Gabe von Medikamenten, das Legen eines Zuganges und die Sicherung der Atemwege.