Schwerbehindertenausweis: Fragen und Antworten
Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Wie wird er beantragt und welche Vorteile sind damit verknüpft? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.
Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf den Ausweis haben Menschen, die in Deutschland ihren Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz haben.
Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?
Das Ausmaß einer Behinderung wird auf einer Skala zwischen 10 und 100 eingestuft. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Maßgebend ist dabei, wie sich die Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, und zwar in allen Lebenslagen, auswirkt. Damit der GdB richtig festgestellt werden kann, müssen die Auswirkungen der Behinderung im Alltag beschrieben und durch ärztliche Atteste bestätigt werden.
Wo erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis kann bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragt werden.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der Behindertenausweis ist in der Regel bis zu fünf Jahre lang gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine unbefristete Gültigkeit möglich.
Ist ein Schwerbehindertenausweis Pflicht?
Menschen mit einer Schwerbehinderung sind nicht dazu verpflichtet, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Schwerbehindertenausweis ist jedoch für einige Leistungen Voraussetzung, um diese beantragen zu können.
Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können Menschen mit Behinderung je nach Merkzeichen und GdB folgende Nachteilsausgleiche erhalten:
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Wertmarke. Diese grundsätzlich kostenpflichtige Wertmarke kann beim Versorgungsamt beantragt werden. In bestimmten Fällen ist die Wertmarke kostenlos.
- Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr und im Personenfernverkehr (bei Merkzeichen B)
- Steuererleichterungen, insbesondere im Einkommensteuergesetz und im Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Benutzung von Behindertenparkplätzen mit blauem EU-Parkausweis. Parkerleichterungen mit blauem oder orangem Parkausweis. Die Parkausweise können beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
- Ermäßigter bzw. kein Rundfunkbeitrag
- Arbeitsleben: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub
- Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen