Kernforderungen des ASB zum Bundesteilhabegesetz
Mit seinen zehn Kernforderungen setzt sich der ASB dafür ein, dass das geplante Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung spürbare Verbesserungen schafft.
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem bisherigen „Fürsorgesystem" herauszuführen und die klassische Eingliederungshilfe zu einem neuen modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Dazu soll ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) geschaffen werden. Bis Ende 2015 soll der Entwurf vorliegen und im Jahr darauf von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden
Das zukünftige Bundesteilhabegesetz sollte nach Auffassung des Verbandes folgende zehn ASB-Kernforderungen (pdf) konsequent umsetzen. Hierbei geht es dem ASB um eine inhaltliche Weiterentwicklung der Leistung hin zur Teilhabe und Selbstbestimmung und weg von der Fürsorge.
1. Für ein Bundesteilhabegesetz, das Verbesserungen schafft
2. Einen zeitgemäßen Behinderungsbegriff schaffen
3. Leistungen müssen personenzentriert ausgestaltet sein
4. Schaffung eines bundeseinheitlichen Bedarfsfeststellungsverfahrens
5. Selbstbestimmung geht vor
6. Einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen
7. Volles Wahlrecht auch für Menschen mit Behinderung
8. Beratung muss unabhängig und kostenfrei sein
9. Ein hohes Maß an gesetzlicher Systematisierung erforderlich
10. Sicherstellung der Finanzierung – Bundesteilhabegesetz benötigt eine Bundesbeteiligung
Die zehn Kernforderungen werden im folgenden Positionspapier Kernforderungen des ASB zum Bundesteilhabegesetz erläutert (PDF, 250 KB).