Frühförderung für Kinder mit Beeinträchtigung
Wenn Kinder körperliche, geistige oder seelische Auffälligkeiten zeigen, ist es wichtig, möglichst bald mit der Frühförderung zu beginnen.
Eltern von Babys, Kleinkindern und Kindergartenkindern, die eine Beeinträchtigung haben oder von Behinderung bedroht sind, haben in Deutschland Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme einer Frühförderstelle für ihr Kind. Mit der Frühförderung sollen Folgen einer Beeinträchtigung verhindert oder zumindest abgemildert werden.
Nach Beantragung durch die Eltern und Bewilligung durch das zuständige Amt sind die Angebote der Frühförderung kostenfrei. Sie werden über die verschiedenen Kostenträger finanziert.
Heilpädagogische Therapie
In den drei Frühförderstellen des ASB werden Kindern mit Beeinträchtigung von der Geburt bis zum Schuleintritt die bestmöglichen Bedingungen für eine positive Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten ermöglicht.
Im Rahmen der Frühförderung spielen gezielte Diagnostik sowie die heilpädagogische Therapie eine große Rolle. Sie können in Kombination mit medizinisch-therapeutischer und psychologischer Hilfe angewendet werden.
Mobile Frühförderung
Die Frühförderung kann sowohl zu Hause, in einer Frühförderstelle oder auch in einer inklusiven ASB-Kindertagesstätte angeboten werden. Die Frühförderstellen des ASB beraten und unterstützen auch die Eltern. Dies entlastet die Familien und wirkt sich positiv auf die Kinder aus.