Politische Forderungen und Stellungnahmen im Bevölkerungsschutz
Umsetzung der bundesweit einheitlichen Helferfreistellung
Die Arbeit im Bevölkerungsschutz wird überwiegend durch ehrenamtliche Einsatzkräfte geleistet. Ihr Einsatz wird jedoch gerade bei länderübergreifenden Großeinsätzen durch unterschiedliche oder fehlende Regelungen zur Helferfreistellung erschwert. Zwar haben einzelne Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Sachsen die Helferfreistellung bereits geregelt, jedoch müssen bei großen Katastrophen bundesweite Mechanismen greifen, um die administrativen und versicherungsrechtlichen Hürden für die Bevölkerungsschützer:innen und ihre Arbeitgeber so einfach und handhabbar wie möglich zu machen. Eine bundesweit einheitliche Regelung, die die Freistellung von Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen durch den Arbeitgeber klar regelt und jene mit den Ehrenamtlichen von THW und Feuerwehr gleichstellt, ist daher dringend notwendig. Hierbei müssen folgende Fragen geregelt werden: Freistellung der Ehrenamtlichen vom Arbeitsplatz, Leistungen für Verdienstausfälle an Arbeitgeber, Sozialversicherungsleistungen sowie Freistellungen für Übungen, Bereithaltung, Aus- und Weiterbildung.
Auch das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Auftrag gegebene Kurzgutachten aus dem Herbst 2021 zur Helfergleichstellung in Deutschland kommt zu der Empfehlung, dass zwischen Bund und Ländern eine gemeinsame Lösung abgestimmt werden muss mit dem Ziel, bundesweit Helferinnen und Helfer gleichzustellen. Ob dies mittels eines Staatsvertrages zwischen den Ländern und dem Bund oder des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) gewährleistet wird, ist für uns dabei unerheblich. Entscheidend ist eine Lösung.
Zentralisierung von Krisenmanagementstrukturen
Die Bewältigung von Hochwasserkatastrophen wie 2002, 2009, 2013 und 2021 oder auch anderer Großschadenslagen wie die Waldbrände in Brandenburg müssen zentral beobachtet und koordiniert werden, um alle vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich zusammenzuführen und einzusetzen. In der länderübergreifenden Zusammenarbeit müssen Strukturen geschaffen werden, in der eine „Krisenzentrale“ solche Einsätze koordiniert, Lagebilder erstellen lässt, Bedarfe erkennt und Ressourcen anfordert. Gleichzeitig muss eine solche Krisenzentrale die Öffentlichkeit informieren. Der Dreiklang im Bevölkerungsschutz zwischen Bund, Ländern und Landkreisen funktioniert in kleinen Lagen, in Übungs- und Ausbildungsstandards, aber in nationalen Schadenslagen kommt dieses System an seine Grenzen. Das geplante Gemeinsame Kompetenzzentrum im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt erste Konturen an und ist ein dringend erforderlicher Schritt. Die Einbindung der Hilfsorganisationen muss dabei gewährleistet sein. Darüber hinaus bedarf es aber auch einer insgesamt verbesserten Ausstattung des Katastrophenschutzes.
Foto: ASB/B. Bechtloff
Steigerung der Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung
Die Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung (Resilienz) muss durch Maßnahmen der Katastrophenprävention und Bildungsangebote verbessert werden, damit Menschen sich und anderen in Krisen und Katastrophen schnell helfen können. Hier leisten der ASB und weitere Hilfsorganisationen mit ihren Erste Hilfe-Kursen mit Selbstschutzinhalten, die vom BBK finanziert werden, einen Beitrag. Wir brauchen außerdem einen Krisenatlas für Deutschland, damit Menschen wissen, dass sie in Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten oder Dürreregionen leben, und sich entsprechend vorbereiten können.
Foto: ASB/G. Welters