Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die klassischen Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe nicht für öffentliche Aufträge gelten, die den Katastrophenschutz, den Zivilschutz oder die Gefahrenabwehr betreffen. Wir begrüßen diese Entscheidung, denn Rettungsdienstleistungen dürfen nicht kommerzialisiert werden und müssen von anerkannten, gemeinnützigen Hilfsorganisationen wie dem ASB durchgeführt werden