ASB-Stellungnahme zum Referentenentwurf "Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe"
Der Arbeiter-Samariter-Bund begrüßt den Gesetzentwurf zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und spricht sich für eine zügige Verabschiedung der schon lange geforderten Inklusiven Lösung aus.
Ohne diesen noch erforderlichen Schritt des Gesetzgebers wird es vermutlich auf absehbare Zeit keine Inklusive Lösung geben, die ganzheitliche Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien ermöglicht. Diese kritische Abhängigkeit der Inklusiven Lösung vom Willen eines künftigen Gesetzgebers hatte der ASB bereits in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2021 zum Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes angemerkt.
Zur Verwirklichung von Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei zwingend, dass sich die künftige leistungsrechtliche Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung nicht in einer bloßen Verwaltungsreform erschöpft, sondern dadurch einerseits die gemeinsame Zuständigkeit der Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zu erleichterten Zugängen führt und andererseits alle Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestaltet werden, um so dazu beizutragen, Sonderwelten für Menschen mit Beeinträchtigung aufzubrechen. Die Inklusive Lösung ist nicht ohne erhebliche finanzielle Mittel umzusetzen. Dafür müssen die Kommunen von Bund und Ländern entsprechend unterstützt werden.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.
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Alte Jakobstraße 79-80
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