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Stellungnahme

ASB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) aus dem BMG

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) begrüßt ausdrücklich die im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 03.06.2024 formulierte Grundhaltung, dass jedes bekundete und subjektiv empfundene Hilfeersuchen als solches anerkannt und ernst genommen wird. Dies entspricht in vollem Umfang den Leitlinien des ASB. Der Rettungsdienst an sich ist jedoch trotz dringend notwendiger Verbesserungen nicht Bestandteil dieses Gesetzesentwurfs. Das kritisiert der ASB in seinem aktuellen Forderungspapier.

Der ASB fordert darin unter anderem eine dringend notwendige bundesweite Reform des Rettungsdienstes sowie die Neustrukturierung weiterer essenzieller Dienste auf verschiedenen Versorgungsebenen. Hintergrund: Neben den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenhäusern stellt der bodengebundene Rettungsdienst einen wesentlichen Teil der präklinischen Notfallversorgung dar. „Seit Jahren wirken jedoch vielfältige gesellschaftliche Veränderungen auf den Rettungsdienst ein, die zu einer flächendeckenden Überlastung und zunehmender Ineffektivität führen. Die Überlastung der Notfallrettung in Deutschland ist ein Problem von nationaler Tragweite“, warnt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein.

Ein rechtssicheres, standardisiertes Ersteinschätzungsinstrument stellt aus Sicht des ASB das Kernstück einer optimierten Lenkung von Hilfeersuchen in verschiedenen Versorgungsebenen dar. Es wäre ein Fortschritt, wenn möglichst viele Träger von Rettungsleitstellen eine derartige Kooperation in einem gemeinsamen Gesundheitsleitsystem anstreben und umsetzen würden. Der ASB bringt bei der Erstellung gemeinsamer Ersteinschätzungsinstrumente seine Expertise als wesentlicher Leistungserbringer im Rettungsdienst gerne ein. Denn: Über genau dieses Instrument kann mittelfristig eine Entlastung der Strukturen im Rettungswesen herbeigeführt werden.

Außerdem kritisiert der ASB, es fehle nach wie vor eine rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Teil der Notfallversorgung und der Gefahrenabwehr. Bisher ist der Rettungsdienst (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) hauptsächlich in der Gefahrenabwehr verortet. Der Schwerpunkt rettungsdienstlicher Tätigkeiten im Alltag liegt aber seit langem im gesundheitlichen Bereich, und der Rettungsdienst ist schon lange keine reine Transportleistung mehr.

Der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein betont: „Der Rettungsdienst ist mehr als eine Transportleistung – unsere Einsatzkräfte sind als Lebensretter speziell dafür ausgebildet und leisten jeden Tag Großartiges. Der Rettungsdienst muss als präklinische Versorgungsleistung endlich anerkannt werden, damit unsere Mitarbeiter:innen, die jeden Tag am Limit arbeiten, entlastet werden! Die aktuelle Reform betrifft das Rettungswesen nur am Rande und ist damit aus unserer Perspektive zu kurz gegriffen.“

Deshalb fordert der ASB: Eine bundesweite Reform des Rettungsdienstes als Teil der präklinischen Notfallversorgung und eine Aufnahme ins SGB V müssen dringend erfolgen. Schließlich hat der Rettungsdienst nicht nur die Aufgabe der qualifizierten Versorgung von Notfallpatient:innen im Alltag, er ist auch fester Bestandteil der Bedarfs- und Einsatzplanungen der allgemeinen Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes und ggf. sogar des Zivilschutzes. Die komplette Stellungnahme des ASB finden unten.

Der Rettungsdienst ist mehr als eine Transportleistung – unsere Einsatzkräfte sind als Lebensretter speziell dafür ausgebildet und leisten jeden Tag Großartiges. Der Rettungsdienst muss als präklinische Versorgungsleistung endlich anerkannt werden, damit unsere Mitarbeiter:innen, die jeden Tag am Limit arbeiten, entlastet werden! Die aktuelle Reform betrifft das Rettungswesen nur am Rande und ist damit aus unserer Perspektive zu kurz gegriffen.

Knut Fleckenstein

ASB-Bundesvorsitzender

Die Stellungnahme als PDF-Datei zum Download

Kontakt und weitere Informationen

2018-09-22_MSchnatz_.jpg

Michael Schnatz

Leiter des Fachbereichs Bevölkerungsschutz

Telefon : 0221 / 4 76 05-277

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ASB Deutschland e.V.

Sülzburgstraße 140
50937 Köln