Alarmierung von FAST für Lesbos aufgehoben
Nach dem Großbrand im Flüchtlingslager Moria sind Tausende Menschen obdachlos. Der ASB hat die Alarmierung für einen geplanten FAST-Einsatz heute leider aufheben müssen.
Nach einem Hilfeersuchen der griechischen Regierung bietet der ASB seine Unterstützung an. Mit seinen First Assistance Samaritan Teams (FAST) kann der ASB kurzfristig Trinkwasser, medizinische Basisversorgung und Hygienemaßnahmen bereitstellen. Das Hilfsangebot umfasst bis zu zwei Teams von freiwilligen Helfern, darunter Ärzte und Experten aus den Bereichen Logistik, Trinkwasseraufbereitung und Infektionsschutz.
In dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos lebten über 12.000 Menschen, ursprünglich ausgelegt war es lediglich für knapp 3.000 Plätze. Nach einem verheerenden Feuer am 8. September wurden nahezu alle Unterkünfte zerstört, das Lager musste evakuiert werden. In der Folge mussten die Menschen über Tage unter freiem Himmel schlafen.
FAST ist durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „Emergency Medical Team 1“ (EMT 1) klassifiziert. Nach Katastrophen oder Konflikten leisten die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FAST weltweit humanitäre Hilfe. Sie werden für den Auslandseinsatz umfassend ausgebildet und regelmäßig geschult. Die letzten Einsatzgebiete des FAST waren Mongolei (2020), Mosambik (2019) und Bangladesch (2019).
UPDATE (16.09.2020):
Alarmierung von FAST für Lesbos aufgehoben
Der ASB-Bundesverband hat die Alarmierung von FAST für einen möglichen Einsatz auf Lesbos aufgehoben. Nach intensiven Vorbereitungen waren zwei Teams für eine vierwöchige medizinische Versorgung von Flüchtlingen auf Lesbos einsatzbereit. Dieses Angebot vom 11. September wurde seitens der koordinierenden Stellen vor Ort bis heute nicht abgerufen, sodass der ASB-Bundesverband die Alarmierung aufhebt.
Der ASB-Bundesverband bedankt sich herzlich, auch im Namen der FAST-Koordinatoren, bei allen Beteiligten, die sich im Rahmen der Transportlogistik, Einsatzorganisation und natürlich für den Einsatz vor Ort zur Verfügung gemeldet haben.