Geplante Novellierung ist nur Teil-Reform
Als einer von zahlreichen Tagesordnungspunkten wird in der Nacht im Deutschen Bundestag der Regierungsentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen. Der ASB lobt einige der Bestandteile, übt aber vor allem an §48b starke Kritik.
Köln/Berlin, 18. Mai 2017 – Als einer von zahlreichen Tagesordnungspunkten wird heute spät in der Nacht im Deutschen Bundestag der Regierungsentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen. „Kritisch sieht der ASB die in §48b vorgesehenen Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Mit den vorgesehenen Meldepflichten und abzuschließenden Vereinbarungen ist erheblicher bürokratischer Mehraufwand verbunden", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. „Statt mehr Bürokratie braucht es mehr Ressourcen für die dauerhafte Förderung von Prävention und Beratung zu sexualisierter und anderen Formen der Gewalt an Kindern und Jugendlichen."
Kritisch wertet der ASB auch die vorgesehenen Einschränkungen beim Jugendwohnen oder die vorgesehenen Steuerungsmöglichkeiten für die Länder bei der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
Etliche Vorhaben finden hingegen die Zustimmung des ASB, etwa die verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die Reformen im Pflegekinderwesen oder bessere Schutzkonzepte für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Frauen in Aufnahmeeinrichtungen.
Doch die jetzige Teil-Reform lässt weiteren Handlungsbedarf offen. „In der nächsten Legislatur muss die inklusive Lösung als Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit und ohne Behinderungen wieder aufgegriffen und umgesetzt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Verschlechterungen für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien kommt", unterstreicht Ulrich Bauch.
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