Immer mehr Menschen mit Behinderung droht Obdachlosigkeit wegen Mietpreispoker
„Die allgemeine Wohnungsknappheit in Deutschland trifft insbesondere auch Menschen mit Be-hinderung“, erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung am kommenden Sonntag. Sie seien häufig von Obdachlosigkeit bedroht – für Bauch ein unhaltbarer Zustand: „Insbesondere diese Menschen dürfen kein Opfer des Mietpreispokers in Deutschland werden.“
Konkret drohe die Obdachlosigkeit laut Bauch aufgrund folgender Umstände: „Menschen mit Behinderung haben zunächst Probleme, überhaupt eine Wohnung zu finden. Häufig sind aufgrund geistiger und seelischer Behinderungen Schufa-Einträge vorhanden, eine Bewerbung um eine Wohnung ist somit aussichtslos. Daher sind diese Menschen darauf angewiesen, eine Wohnung über einen sozialen Träger anzumieten.“ Das sei normalerweise kein Problem, sagte Bauch weiter, wenn nicht wie derzeit insbesondere in Großstädten häufig Mietverträge mit sozialen Einrichtungen von den Eigentümern gekündigt würden, um diese gewinnbringend zu veräußern oder anderweitig höherpreisig zu vermieten. Derartige Kündigungen seien möglich, da diese Mietverträge mit den sozialen Trägern von den Gerichten grundsätzlich als Gewerbemietverträge eingestuft würden und somit kein Kündigungsgrund erforderlich sei. Und die Schutzvorschrift des Paragraph 565 BGB greife bei gemeinnützigen Vermietern nicht.
„Dieser gesetzlich unzureichende Schutz von Menschen mit Behinderung im Kampf um Wohnungen und Mietpreise ist untragbar und widerspricht jeglichem Gebot der Menschlichkeit“, macht der Bundesgeschäftsführer deutlich. „Das Risiko von Obdachlosigkeit für Menschen mit Behinderung muss deshalb dringend durch eine Gesetzesänderung verringert werden“, fordert Bauch abschließend.