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Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

ASB bedauert „Schrumpf-Reform“

Heute kurz vor Mitternacht steht für die Bundestagsabgeordneten die abschließende Lesung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf dem Sitzungsplan. Da von der ursprünglich anvisierten großen Reform des Kinder- und Jugendhilferechts nur noch eine Schrumpf-Reform übrig geblieben ist, muss aus Sicht des ASB in der nächsten Wahlperiode ein neuer Anlauf zur Reform des SGB VIII erfolgen.

Ein junger, freundlich lächelnder Sozialarbeiter unterstützt einen blonden Jungen bei seinen Hausaufgaben.

Aufgrund der fehlenden Änderungen im Pflegekinderwesen und der potentiellen Steuerungsmöglichkeiten der Länder bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen empfiehlt der ASB einen neuen Reformanlauf in der nächsten Legeslaturperiode.

Foto: ASB/Hannibal

Aufgrund der fehlenden Änderungen im Pflegekinderwesen und der potentiellen Steuerungsmöglichkeiten der Länder bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen empfiehlt der ASB einen neuen Reformanlauf in der nächsten Legeslaturperiode.

Foto: ASB/Hannibal

Köln/Berlin, 29. Juni 2017 – Heute Nacht findet im Deutschen Bundestag die abschließende Lesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz statt. Das nun zur Abstimmung gestellte Gesetz beinhaltet noch einmal wesentliche Änderungen.

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) bemängelt, dass aufgrund des Widerstandes der Union die Reform des Pflegekinderwesens aus dem Text gestrichen wurde. Damit beschränkt sich das Gesetz im Wesentlichen auf verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und auf Änderungen im Kinderschutz.

„Der ASB bedauert, dass die Änderungen im Pflegekinderwesen trotz ausführlicher Diskussionen im Vorfeld nicht umgesetzt werden: Mehr Beziehungskontinuität für Pflegekinder herzustellen, zu den Pflegeeltern wie zu den leiblichen Eltern, wäre notwendig und wünschenswert gewesen", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch.

Demgegenüber begrüßt der ASB, dass auf die bürokratischen Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in §48b verzichtet wurde. Auch dass der Paragraf zum Jugendwohnen nun gar nicht verändert wird, bedeutet zumindest, dass keine Einschränkung der Zielgruppe erfolgt. Kritisch wertet der ASB nach wie vor die nunmehr verankerten Steuerungsmöglichkeiten der Länder bei der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

„Von der ursprünglich anvisierten großen Reform des Kinder- und Jugendhilferechts ist nur noch eine Schrumpf-Reform übrig geblieben. Aus Sicht des ASB muss in der nächsten Wahlperiode ein neuer Anlauf zur Reform des SGB VIII erfolgen", unterstreicht Ulrich Bauch.

Hintergrund:

Der ASB setzt sich dafür ein, Kindern ein Aufwachsen mit gleichen Chancen zu ermöglichen. Dafür bietet der ASB vielfältige Betreuungsangebote sowie zahlreiche Hilfestellungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe an. Ausführliche Informationen zum Engagement des ASB für Kinder, Jugendliche und Familien finden Sie unter https://www.asb.de/kinder-und-jugendhilfe

ASB-Pressestelle: Susanne Wagner, Telefon: 0221/47605-224, E-Mail: gK}u`*d~RQWiUB]]#[[TuWHsJqi/KL^}C, www.asb.de, www.facebook.com/asb.de, www.twitter.de/asb_de

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Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Mehr als 1,2 Million Menschen bundesweit unterstützen den gemeinnützigen Verein durch ihre Mitgliedschaft. Parallel zu seinen Aufgaben im Rettungsdienst – von der Notfallrettung bis zum Katastrophenschutz – engagiert sich der ASB in der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, den Hilfen für Menschen mit Behinderung, der Auslandshilfe sowie der Aus- und Weiterbildung Erwachsener. Wir helfen schnell und ohne Umwege allen, die unsere Unterstützung benötigen.