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ASB begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Rettungsdienst unterliegt nicht EU-Vergaberecht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Rettungsdienstes in einigen Bundesländern nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt. Der ASB sieht dadurch die Chance, das hervorragende und durch die Hilfsorganisationen geprägte System des Bevölkerungsschutzes langfristig zu sichern.

Köln, 11. März 2011 - Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Vorlageverfahren aus Bayern, dass es sich beim Rettungsdienst um eine sogenannte Dienstleistungskonzession in Ländern mit einem Konzessionsmodell handelt. Bei diesem Modell, das in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz gesetzlich festgeschrieben ist, ist der öffentliche Träger nicht in die Finanzierungskonstellationen eingebunden. Mit ihrem Urteil nehmen die Luxemburger Richter den Rettungsdienst von den strengen EU-Regelungen zur Vergabe von Leistungen aus, indem sie die Rettung in diesen Ländern als Dienstleistungskonzession definieren.

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist positiv für den Rettungsdienst und damit auch für die weiteren Bausteine des Bevölkerungsschutzes in Deutschland“, kommentiert ASB-Bundesgeschäftsführer Christian Reuter das Urteil aus Luxemburg und ergänzt: „Mit dem Verzicht, das rein wettbewerbliche EU-Vergaberecht für den Rettungsdienst anzuwenden, ist der notwendige Spielraum gegeben, um bei Auswahlentscheidungen für einen neuen Leistungserbringer die Qualität, die Zuverlässigkeit und auch die Leistungsfähigkeit zusätzlicher Einsatzressourcen für die Sicherheit der Bevölkerung zu berücksichtigen.“

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bedeutet jedoch nicht, dass die Aufgaben des Rettungsdienstes nun „auf Zuruf“ vergeben werden dürfen. Transparenz und Chancengleichheit werden auch nach dem Urteil Richtlinien bei einer Auftragsvergabe im Rettungsdienst sein. Harald Schottner, Leiter des Referats Notfallvorsorge beim ASB-Bundesverband, betont außerdem: „Die Notfallrettung in Deutschland und die Hilfsorganisationen als Partner sind wichtige Bestandteile der medizinischen Versorgung und gleichzeitig zentrale Elemente in einem integrierten Bevölkerungsschutz. Nun muss diese Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in den bundes- und ländergesetzlichen Regelungen festgeschrieben werden.“

Alexandra Valentino