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ASB-Schuldnerberatungen

Pfändungsschutzkonto rechtzeitig einrichten!

Ab 1. Januar 2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Wer ein gepfändetes Girokonto hat, sollte es rechtzeitig in ein solches P-Konto umwandeln lassen.

Ab 1. Januar 2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Die Schuldnerberatungen des Arbeiter-Samariter-Bundes raten dringend dazu, ein solches P-Konto bis zum 31. Dezember 2011 einrichten zu lassen, wenn man ein gepfändetes Girokonto hat. Betroffene gehen sonst im Januar leer aus.
Auch der Verrechnungsschutz bei Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe ist ab 2012 nur noch auf einem P-Konto möglich. Schuldner sollten deshalb rechtzeitig ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Alle Zahlungseingänge, insbesondere alle Sozialleistungen, sollten dann auf dem geschützten P-Konto gutgeschrieben werden.

P-Konto schützt Grundfreibetrag


„Wer die Frist versäumt, hat bei bereits bestehender Pfändung im Januar 2012 keinen Zugriff mehr auf sein Geld, dies gilt auch für Sozialleistungen“, warnt Gabriele Osing, Leiterin der Sozialen Dienste beim ASB-Bundesverband.
Die Umwandlung müssen Betroffene persönlich bei ihrer Bank beantragen. Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen. Gemeinschaftskonten, zum Beispiel für Eheleute, sind nicht möglich. Mit dem Pfändungsschutzkonto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro pro Kalendermonat geschützt. Leben weitere Menschen im Haushalt, für die man unterhaltspflichtig ist, erhöht sich der Freibetrag. Dies muss gesondert beantragt werden. „Der Grundfreibetrag wird allerdings nur dann ausgezahlt, wenn auf dem Konto ein entsprechendes Guthaben vorliegt. Das P-Konto sollte deshalb im Guthaben geführt werden“, so Gabriele Osing.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schuldnerberatungen des ASB und bei anderen Wohlfahrtsverbänden, den Kommunen und Verbraucherzentralen.
Kontakt ASB-Pressestelle: Astrid Königstein Tel. (0221) 4 76 05-355, E-Mail: lTJM{5?\U8WqSjkyoxwH]#[N]29a~!DI-9[B%MmR%\*,
Alexandra Valentino, Tel. (0221) 4 76 05-324, E-Mail: UI/_&s{4+|auD$LZtH]#[3R$ApYj&pkQ2|t#cY* Fax: -297, Internet: www.asb.de
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Astrid Königstein