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Pflegereform

Mehr Geld für Menschen mit Demenz

Ab 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit Demenz höhere Leistungen, wenn sie zu Hause betreut werden. Auch für Demenzkranke mit Pflegestufe 0 gibt es dann Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Außerdem werden Demenz-WGs gefördert.

Am 29. Juni 2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen. Das sogenannte Pflege-Neuausrichtung-Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft und verbessert vor allem für demenziell Erkrankte die Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Neu: Pflegestufe 0

Bisher erhalten Menschen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, unabhängig von ihrer Pflegestufe, Betreuungsleistungen in Höhe von 100 bzw. 200 Euro. Auf diese Leistung haben sie weiterhin Anspruch. Ab 2013 stehen ihnen aber mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. So können demenziell Erkrankte, die der neuen Pflegestufe 0 zugeordnet werden, neben dem bisherigen Betreuungsbetrag auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen. Voraussetzung ist, dass in häuslicher Umgebung betreut werden. Auch Pflegebedürftige mit Demenz, die in die Pflegestufe 1 und 2 eingestuft sind und ambulant betreut werden, erhalten höhere Leistungen. Nur bei Menschen mit Demenz der Pflegestufe 3 bleiben die Leistungen gleich.

Pflegegeld:

  • Pflegestufe 0 bei Demenz: 120 Euro monatlich (bisher: 0 Euro)
  • Pflegestufe 1 bei Demenz: 305 Euro monatlich (bisher: 235 Euro)
  • Pflegestufe 2 bei Demenz: 525 Euro monatlich (bisher: 440 Euro)
  • Pflegestufe 3 bei Demenz: 700 Euro monatlich (bisher: 700 Euro)

Pflegesachleistungen

  • Pflegestufe 0 bei Demenz:    225 Euro monatlich (bisher: 0 Euro)
  • Pflegestufe 1 bei Demenz:    665 Euro monatlich (bisher: 450 Euro)
  • Pflegestufe 2 bei Demenz: 1.250 Euro monatlich (bisher: 1.100 Euro)
  • Pflegestufe 3 bei Demenz: 1.550 Euor monatlich (bisher: 1.550 Euro)

Förderung von Wohngruppen

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz fördert außerdem ambulant betreute Wohngruppen. Pflegebedürftige einer Wohngruppe erhalten zukünftig einen Zuschlag von 200 Euro monatlich zur Finanzierung einer Pflegekraft, die pflegerische, organisatorische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt. Mit der Pflegereform 2012 will die Regierung die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen fördern. Deshalb erhalten die WG-Bewohner einen einmaligen Startzuschuss von 2.500 Euro pro Person, mit dem sie zum Beispiel ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen lassen. Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe aus mindestens drei Pflegebedürftigen besteht. Der bisherige Zuschuss von 2.557 Euro für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bleibt dabei erhalten.
Mehr Informationen erhalten Sie beim ambulanten ASB-Pflegedienst in Ihrer Nähe.

Astrid Königstein