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Mutter-/Vater-Kind-Kur

Kurantrag richtig stellen

Die Krankenkassen haben ihre Richtlinien für die Bearbeitung von Eltern-Kind-Kuren geändert. Die Vergabe der Plätze soll dadurch gerechter werden. Ein Kurantrag sollte aber weiterhin gut vorbereitet sein.

Mütter sind heute häufiger erschöpft und ausgebrannt als noch vor zehn Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Müttergenesungswerks. Viele Mütter leiden unter ständigem Zeitdruck und dem Spagat zwischen Familie und Beruf.  Auf Dauer können diese Belastungen zu einer Vielzahl von Erkrankungen führen. Typische Beschwerden sind dabei Erschöpfungszustände, Schlaf- oder Angststörungen, Rückenprobleme sowie Haut- und Atemerkrankungen.

Beratungsstelle aufsuchen

Eine Kur kann den erkrankten Müttern nachhaltig helfen“, erklärt Marina Stark von der Kurberatungsstelle des ASB Mecklenburg-Vorpommern. Die ASB-Beratungsstelle gehört dem Verbund des Müttergenesungswerkes an und betreut Mütter, die eine Kur beantragen wollen – von der Erstberatung bis zur Suche nach der richtigen Kurklinik.

„Wir empfehlen, zuerst ein kostenloses Beratungsgespräch bei einer der 1.400 Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes wahrzunehmen“, sagt Marina Stark. Dort werden alle wichtigen Fragen rund um eine Kurmaßnahme besprochen. Auch, ob die Mutter die Kur allein oder mit Kind antreten sollte, weil es zum Beispiel sonst zu Hause nicht betreut wäre oder eine längere Trennung von der Mutter als stark belastend empfindet. Außerdem erhalten Ratsuchende hier die Formulare für den Arzt und werden darüber informiert, was beim Ausfüllen zu beachten ist. „Damit gibt die Patientin ihrem Arzt auch eine wichtige Hilfestellung beim Ausfüllen des Attestes“, so die Fachfrau.

Auswahl der richtigen Klinik

Mit den Formularen geht die Antragstellerin nun zum Arzt, der die notwendigen medizinischen Voraussetzungen für Mutter und Kind feststellt und ausführlich attestiert. Anschließend geht es mit den ausgefüllten Attesten wieder zurück in die Beratungsstelle. Hier werden weitere wichtige Details geklärt: Wurden alle positiv und negativ wirkenden Faktoren wie Wohnsituation, familiäre Unterstützung oder Erziehungsschwierigkeiten vom Arzt ausreichend dokumentiert? „Außerdem beraten wir die Frauen bei der Auswahl der richtigen Klinik. Viele Häuser bieten Schwerpunktkuren an. In den ASB-Kliniken in Graal-Müritz sind dies zum Beispiel Kuren zur Trauerbewältigung oder für Mütter von Kindern mit Down-Syndrom“, berichtet ASB-Mitarbeiterin Marina Stark.

Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Sind diese Fragen geklärt, reicht die Beratungsstelle den Antrag bei der Krankenkasse ein. Bewilligt diese den Kurantrag, erfolgt jetzt die verbindliche Reservierung in der Kurklinik. Wird der Kurantrag hingegen abgelehnt, hilft die Beratungsstelle beim Widerspruch. „Wir hoffen, dass mit den neuen Begutachtungsrichtlinien mehr Kuren von den gesetzlichen Kassen bewilligt werden. Wichtig bleibt aber weiterhin: Die Atteste sollten gut vorbereitet werden“, erklärt Marina Stark. Auch Vätern wird natürlich bei der Antragstellung geholfen, denn auch sie haben einen Anspruch, in diesem Fall auf eine Vater-Kind-Kur.

Die ASB-Kliniken in Graal-Müritz:
www.asb-therapiezentrum.de

Astrid Königstein