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Rettungsgasse

Im Notfall freie Fahrt fürs Blaulicht

Blaulicht, Martinshorn, ein Rettungsfahrzeug nähert sich: Viele Verkehrsteilnehmer sind in diesem Moment unsicher, wie sie reagieren sollen. Anlässlich des europäischen Notruftags am 11. Februar 2014 weist der ASB auf die Bedeutung der Rettungsgasse hin.

Wenn der Notruf 112 eingeht, zählt jede Minute. Das rechtzeitige Eintreffen des Rettungsdienstes kann über Leben und Tod entscheiden. Doch gerade in Großstädten verhindert häufig dichter Straßenverkehr das zügige Vorankommen der Einsatzfahrzeuge. „Die Rettungsgasse soll freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleisten. Doch das ist keine Selbstverständlichkeit. Fast täglich machen wir die Erfahrung, dass Einsatzfahrzeuge durch dichten Verkehr ausgebremst und blockiert werden“, erklärt Christian Albrecht, Bereichsleiter Rettungsdienst beim ASB Frankfurt a. Main.

Durchschnittlich sollte der Rettungsdienst zwischen 10-15 Minuten bis zum Einsatzort benötigen. In ländlichen Gebieten sind bis zu 17 Minuten erlaubt. So definiert das Rettungsdienstgesetz der Länder die so genannte „Hilfsfrist“ vom Absetzen des Notrufs bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. „Um diese Hilfsfrist einhalten zu können und schnellstmöglich am Unfallort einzutreffen, sind wir auf die Mithilfe der übrigen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Die Rettungsgasse kann im Notfall Leben retten“, unterstreicht Rettungsdienstleiter Albrecht.

Rettungsgasse bilden

Laut Straßenverkehrsordnung ist jeder Autofahrer dazu verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden. Fehlverhalten kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Die Rettungsgasse sollte auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte gebildet werden. Insbesondere im dichten Stadtverkehr kann es notwendig sein, dass Autofahrer dafür, trotz roter Ampel, vorsichtig auf eine Kreuzung einfahren, um Platz für die nachfolgenden Fahrzeuge zu machen. Auf Autobahnen oder mehrspurigen Fahrbahnen bildet man die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur. Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass Einsatzfahrzeuge den Standstreifen als Zufahrt nutzen. Dieser kann jedoch durch liegen gebliebene Autos versperrt oder nicht ganz ausgebaut sein.

Die Rettungsgasse ist übrigens nicht nur in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben, sondern auch im benachbarten europäischen Ausland, z.B. in Österreich, der Schweiz oder Tschechien.

Marion Michels