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Weihnachtszeit

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung rechtzeitig bestellen

Zu Weihnachten kommt traditionell die Familie zusammen. Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung bringt Rollstuhlfahrer und andere schwerbehinderte Menschen zum Fest.

Menschen mit Behinderung brauchen die Weihnachtszeit nicht alleine zu verbringen. Wenn sie aufgrund einer schweren Behinderung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis fahren können, haben sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung. Der ASB bringt sie zum Fest.

Der Fahrdienst ermöglicht den Betroffenen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Er holt sie von zu Hause ab und bringt sie zu privaten Besuchen, Feiern oder zu Veranstaltungen wie Theatervorführungen oder Konzerten. Der Fahrdienst ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch XII und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert.

„Da die Anfrage bei den Fahrdiensten zur Weihnachtszeit meistens groß ist, sollten Kunden rechtzeitig eine Fahrt bestellen“, rät Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband. „Dabei sollten sie dem Anbieter auch mitteilen, welche Beeinträchtigung sie haben und ob sie Begleitpersonal brauchen.“

Antrag beim Sozialamt stellen

Um den Fahrdienst in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim örtlichen Sozialamt nötig. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten die Anspruchsberechtigten kostenlose Berechtigungsscheine oder ein Befreiungsschreiben. Je nach Region wird zusätzlich noch ein geringfügiger Eigenanteil erhoben. Er fällt unterschiedlich hoch aus. Ebenfalls nicht einheitlich: Der Service einer Begleitperson ist in einigen Regionen kostenlos, in anderen kostenpflichtig. Der Fahrdienst kann natürlich auch von Selbstzahlern genutzt werden.

Der Fahrdienst ist in der Regel auf das Stadtgebiet bzw. den Kreis beschränkt. Wer eine längere Strecke über die Stadt- oder Kreisgrenzen hinaus plant, weil seine Eltern zum Beispiel in einer anderen Stadt leben, sollte sich vom Dienstleister einen Kostenvoranschlag geben lassen. In der Regel betragen die Kosten rund 1,40 Euro pro Kilometer.

Astrid Königstein