[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Ambulante Pflege

"Entbürokratisierung ist keine Einbahnstraße"

Am 18. Januar diskutierten ASB-Vertreter mit Elisabeth Beikirch, Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege. Im anschließenden Interview beantwortete sie die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Elisabeth Beikirch ist seit Ende Juni 2011 Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit. Im Rahmen dieser Tätigkeit traf sie Vertreter von ambulanten Pflegeeinrichtungen des ASB bundesweit und diskutierte mit ihnen, welche Vereinfachungen für Pflegebedürftige und Pflegende bei der Pflegereform notwendig sind.

Was ist das Ziel Ihrer Arbeit als Ombudsfrau?
E. Beikirch: Ziel meiner Arbeit ist es, Vorschläge zu machen, wie durch gesetzliche Reformschritte der pflegerische Alltag zu Hause, auf Pflegestationen und in Einrichtungen vereinfacht werden könnte. Dies wird auch Verfahrensanweisungen und Richtlinien auf der Umsetzungsebene oder Vereinbarungen durch die Selbstverwaltungspartner betreffen. Das Bundesgesundheitsministerium will damit ein Zeichen setzen, sich im Rahmen der Pflegereform mit bürokratischen Anforderungen, wie sie aus der Fachöffentlichkeit vorgetragen werden, auseinanderzusetzen.

Wer kann sich an Sie wenden?
E. Beikirch: Jeder Bürger und alle Akteure der Pflegebranche auf Landes- und Bundesebene können sich telefonisch, per E-Mail oder Brief direkt an mich wenden, wenn sie der Meinung sind, dass der Arbeitsalltag durch bürokratische Vorgänge belastet ist. Dazu gehören natürlich auch die Verbände von ambulanten und stationären Einrichtungsträgern sowie auch einzelne Pflegefachkräfte, Pflegeteams oder Arbeitsgemeinschaften. Daneben beziehe ich selbstverständlich auch die Vorschläge zur Entbürokratisierung mit ein, die schon im Rahmen der sogenannten Pflegedialoge im Gesundheitsministerium vorgebracht und schriftlich überreicht wurden.

Auf welcher Grundlage erstellen Sie Ihre Empfehlungen?
E. Beikirch: Ich prüfe alle eingehenden Hinweise, fasse sie thematisch zusammen und gebe Empfehlungen zu ihrer Umsetzbarkeit. Das BMG prüft dann, welche Vorschläge aktuell in die Pflegereform einfließen können oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden.
Darüber hinaus führe ich intensive Gespräche mit Verbänden, den Kostenträgern, den medizinischen Diensten und den Heimaufsichten, um einzelne Themen bürokratischer Belastungen einzugrenzen. Durch Besuche bei Pflegebedürftigen und in Pflegeeinrichtungen verschaffe ich mir außerdem einen persönlichen Eindruck von den Auswirkungen der Richtlinien und Vorgaben auf den Pflegealltag.

Was können pflegende Angehörige selbst tun, um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen?
E. Beikirch: Bei den Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen scheint mir das größte Problem, dass sie die Erwartung haben, die Begutachtung und die Leistungen aus der Pflegeversicherung könnten umfassend ihrer individuellen Situation gerecht werden. Darum haben Selbsthilfegruppen eine herausragende Funktion: Dort können sich Betroffene über Möglichkeiten und Grenzen des bestehenden Versorgungssystems austauschen und Informationen erhalten. Darüber hinaus können sie den Einzelnen im Umgang mit Kostenträgern und Leistungserbringern unterstützen. Diese Gruppen sind auch wichtig, um dem BMG aus Sicht der Betroffenen notwendige Handlungsbedarfe und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Eine wesentliche Funktion der Ombudsfrau liegt deshalb in der Priorisierung und Beschleunigung von Themen und Handlungserfordernissen.

Können Sie einen Trend erkennen, wo die größten Bürokratie-Hindernisse für die Bürger liegen?
Für pflegende Angehörige scheint nach wie vor die größte Belastung darin zu liegen, herauszufinden, wann sie welche Unterstützung aus den Bereichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Sozialhilfe erhalten können und was dabei zu beachten ist. Die Antragsverfahren sind zu komplex und schwer verständlich. Dies gilt auch für das bisherige Begutachtungsverfahren, das Betroffene und Angehörige durchlaufen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Allerdings ist es auch bedauerlich, dass bislang immer noch sehr wenige betroffenen Familien ihren Anspruch auf eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung kennen.

Welche Möglichkeiten haben Sie, etwas zu verändern?
E. Beikirch: Diese Frage kann ich noch nicht abschließend beantworten. Ich habe aber den Eindruck, dass gerade meine Unabhängigkeit als Ombudsfrau sehr hilfreich ist. Da ich keiner Interessengruppe angehöre, habe ich einen guten Zugang zu allen Verantwortlichen auf der Umsetzungsebene und finde gleichzeitig auch im politischen Raum Aufmerksamkeit für mögliche Veränderungsprozesse. Vermutlich wird im Rahmen einer 'konzertierten Aktion' von allen Beteiligten zum Thema Bürokratieentlastung ein Beitrag geleistet werden müssen. Empfehlungen zur Entbürokratisierung werden keine 'Einbahnstraße' in Richtung Gesetzgeber sein können.

Haben Sie Erfahrungen mit übermäßiger Bürokratie als Pflegebdürftiger oder pflegender Angehöriger? Dann melden Sie sich bei Elisabeth Beikirch.

Kontakt:

Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

E-Mail: PU`IMH}'9ZLc&wsE4e!56Q]#[@CC?.8duuPcFq_|~*TdBu3
Telefon: 030 18441-2375
Telefax: 030 18441-2379
Homepage: www.bmg.bund.de/pflege/entbuerokratisierung-in-der-pflege.html

Susanne Wagner