Bundesteilhabegesetz: ASB fordert spürbare Verbesserungen
Das geplante Bundesteilhabegesetz soll spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung schaffen, fordert der ASB zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2015.
Köln, den 4. Mai 2015 - Das geplante Bundesteilhabegesetz soll spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung schaffen, fordert der ASB zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2015. Mit dem Bundesteilhabegesetz will die Bundesregierung die Eingliederungshilfe reformieren. „Wir begrüßen, dass die Sozialverbände in die Gesetzgebung einbezogen sind. Ob ihre Forderungen auch wirklich im Gesetz berücksichtigt werden, ist aber noch ungewiss", gibt Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, zu bedenken.
Zu den Kernforderungen des Arbeiter-Samariter-Bundes gehört, dass die Teilhabeleistungen in Zukunft einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden sollen. „Es kann nicht sein, dass ein berufstätiger Mensch mit Behinderung seine Leistungen wie persönliche Assistenz aus eigener Tasche bezahlen muss und der Sozialhilfeträger erst einspringt, wenn sein privates Vermögen und Einkommen oder das seiner Angehörigen aufgebraucht sind", erläutert Gabriele Osing.
Auch sollten Menschen mit Behinderung ihre Leistungen personenzentriert erhalten. „Menschen mit Behinderung sollen sich für die sie am besten geeignete Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeit, beim Wohnen und Unterstützungsbedarf, entscheiden können. Der Mensch mit Unterstützungsbedarf steht im Mittelpunkt und nicht die Angebotsstruktur vor Ort", sagt Osing.
Der ASB setzt sich außerdem dafür ein, dass Menschen mit Behinderung, die unter „Betreuung in allen Angelegenheiten" stehen, zur Wahl gehen dürfen. Derzeit ist diese Personengruppe vom Wahlrecht ausgeschlossen, was mit Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar sei, so der ASB.
Große Sorge bereitet dem Arbeiter-Samariter-Bund die finanzielle Unsicherheit bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Denn am 18. März 2015 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass die geplante Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro ab 2018 nun doch nicht, wie im Koalitionsvertrag versprochen, an das Bundesteilhabegesetz gekoppelt sein soll. „Damit gefährdet die Regierung ihr zentrales Reformprojekt und verhindert, dass das Gesetz auch mit realen Leistungsverbesserungen einhergeht", befürchtet Gabriele Osing.
Das Bundesteilhabegesetz soll nach Vorstellung der Bundesregierung Mitte 2016 verabschiedet werden. Bundesozialministerin Andrea Nahles plant, den Gesetzentwurf in diesem Herbst vorzulegen.
Alle zehn Kernforderungen des ASB finden Sie als PDF hier zum Herunterladen:
ASB-Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz (190 KB)
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