Neues Gesetz tritt 2014 in Kraft
Das neue Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) ist am Freitag, 22. März, nun auch im Bundesrat verabschiedet worden. Es wird damit zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Das Gesetz gestaltet die Ausbildung im Rettungsdienst von Grund auf neu.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem werden Qualitätsforderungen für die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung festgelegt. Eingeführt wird zudem die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin“.
Verbesserungsvorschläge im Vorfeld
Im Vorfeld gab es von vielen Seiten Kritik an dem neuen Gesetz. Auch der ASB hatte auf einige Unklarheiten hingewiesen: So forderte Daniel Gelbke, Leiter des Referats Bevölkerungsschutz beim ASB-Bundesverband, im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages Nachbesserungen bei der Übernahme der Ausbildungskosten und der Kosten für die Nachschulung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern.
Der ASB kritisierte auch die vorgesehene Regelung, dass angehende Notfallsanitäter während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürfen und forderte eine Präzisierung der erweiterten Kompetenzen wie invasive Maßnahmen, sodass Notfallsanitäter rechtssicher und zum Wohle des Patienten handeln können. Bei der Praktikantenregelung und Kompetenzerweiterung wurde das Gesetz nachgebessert. Weiterhin wird die Übergangsfrist, die den Nachwuchsmangel verringern soll, verlängert. Die Finanzierung bleibt allerdings noch unklar.
ASB insgesamt zufrieden
Der ASB ist dennoch zufrieden mit der verabschiedeten Gesetzesfassung: „Auch wenn die Kostenfrage nicht eindeutig geklärt ist - wir freuen uns, dass zumindest die anderen, für uns so wichtigen Forderungen berücksichtigt worden sind“, sagte Daniel Gelbke. „Es ist nun am Bundesgesundheitsministerium, eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu erstellen, die den gestiegenen Anforderungen gerecht wird.“
Mihaela Djuranovic