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Dein Freiwilligendienst.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim ASB

Du willst dich sozial engagieren und praktische Erfahrungen sammeln? Dann ist ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) genau das Richtige für dich. Bei uns lernst du soziale Berufsfelder kennen, erhältst neue Impulse und entdeckst ganz neue Seiten an dir. Erfahre hier, welche Möglichkeiten dir ein BFD eröffnet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Finde deinen Ansprechpartner

Deine Ansprechpartner beim ASB kannst du jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie beraten dich gerne und helfen dir, aus der Vielzahl an BFD-Einsatzmöglichkeiten die passenden auszuwählen.

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Wähle eine Region und finde einen Ansprechpartner in deiner Nähe.

BFD-Vorteile im Überblick

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    Aktive Mitgestaltung – Bei uns bist du vom ersten Tag an Teil des Teams.

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    Pluspunkt im Lebenslauf – Im BFD lernst du vielfältige Berufe kennen und entdeckst vielleicht verborgene Talente.

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    Übergangszeit nutzen – Dein BFD wird dir als Wartezeit für Studium oder Ausbildung angerechnet.

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    Weiterbildung und Qualifikationen – In kostenlosen Seminaren triffst du Gleichgesinnte und lernst Neues dazu.

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    Taschengeld – Du erhältst ein monatliches Taschengeld.

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    Anspruch auf Urlaub – Während deines BFDs hast du einen Urlaubsanspruch.

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    Ein Jahr für dich – Tausche Theorie gegen Praxis ganz ohne Notendruck und lerne viele neue Leute kennen.

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    Vergünstigungen: mit dem Freiwilligenausweis erhältst du an ausgewählten Orten Vergünstigungen.

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Freie BFD-Stellen in deiner Nähe

Finde jetzt aktuelle Stellenangebote für den Bundesfreiwilligendienst in ganz Deutschland.

Wichtige Fakten zum BFD im Überblick

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    Sechs- bis 18-monatige Dienstdauer

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    monatliches Taschengeld und ggf. weitere Leistungen

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    Bewerbungen für ein BFD können das ganze Jahr eingereicht werden

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    persönlicher Ansprechpartner während des BFDs

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    ein 12-monatiger Dienst beinhaltet mindestens 24 Urlaubstage

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    mind. 25 Seminartage bei 12 Monaten Dienst für unter 27-Jährige

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    über 27-Jährige können den BFD auch in Teilzeit leisten

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    mind. ein Bildungstag pro Dienstmonat für über 27-Jährige

BFD-Einsatzbereiche

Die Möglichkeiten für ein BFD beim ASB sind vielfältig. Du kannst einen BFD im Kindergarten, als Schulbegleiter an Schulen, im Rettungsdienst, Fahrdienst, in der Altenpflege und in vielen weiteren Bereichen leisten.

Voraussetzungen für einen BFD

Bewirb dich jetzt, wenn du

  • zwischen 16 und 99 Jahre alt bist.
  • die Schule beendet hast, dich beruflich umorientieren oder im Rentenalter engagieren willst.
  • dich für mindestens 6 Monate engagieren möchtest (12 Monate sind Regeldienstdauer).
  • dich in abwechslungsreichen Seminaren einbringen willst.
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Dein BFD beim ASB - worauf wartest Du noch?

ASB/Ressel

Das berichten Freiwillige von ihrem BFD

 

Die wichtigsten Fragen zum BFD

Der BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist ein soziales Bildungsjahr. Damit grenzt es sich von einer Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis ab. In deinem Bildungsjahr engagierst du dich freiwillig in sozialen Einrichtungen für mindestens 6 Monate, im Normalfall sind es 12 Monate. Grundlage für dein Engagement ist die sogenannte Dienstvereinbarung, die du mit einer Einsatzstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland schließt. Während deines BFD besuchst du Bildungsseminare, wo du Neues lernst und pädagogisch unterstützt wirst. Bist du unter 27 Jahre alt besuchst du dabei mindestens ein politisches Bildungsseminar an einem Bildungszentrum des Bundes.

Das solltest du mitbringen, wenn du einen BFD machen möchtest:

• Mindestalter 16 Jahre

• mindestens sechs Monate Zeit

• Bereitschaft, an den verpflichtenden Seminartagen teilzunehmen

• Für Nicht-EU-Bürger gilt: Du brauchst ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum sowie ausreichende Deutschkenntnisse

Du erfüllst alle Voraussetzungen? Super, wir freuen uns auf dich!

Normalerweise vereinbarst du einen BFD für 12 Monate, mindestens aber für 6 Monate. Wenn alle Vertragspartner einverstanden sind, kannst du bis auf 18 Monate verlängern.

Wenn alle Vertragspartner einverstanden sind kannst du länger bleiben –maximal 18 Monate Freiwilligendienstzeit sind möglich. Falls du deinen Freiwilligendienst verlängern möchtest, wende dich an deine Einsatzstelle.

Beachte: Bereits vorher geleistete Freiwilligendienste FSJ oder FÖJ werden auf die Dienstzeit angerechnet! Wende dich für weitere Informationen an deine Einsatzstelle.

Es gibt viele Einsatzmöglichkeiten für dich im BFD. Der ASB bietet dir Plätze in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Altenpflege und im Krankenhaus, aber auch in den Fahrdiensten, wie dem Krankentransport und in vielen weiteren Bereichen an. Die möglichen Einsatzbereiche findest du hier.

Ja, du kannst beim BFD auch Teilzeit arbeiten, aber nur wenn du dich mindestens 21 Stunden in der Woche engagierst. In der Regel vereinbarst du einen Vollzeitdienst. Die Stundenanzahl ist abhängig von den in deiner Einsatzstelle üblichen Arbeitszeiten der hauptamtlichen Mitarbeiter.  Je nach Einsatzbereich arbeitest du ggf. auch an den Wochenenden oder in Früh- und Spätdiensten. Wenn du minderjährig bist gelten natürlich für dich die besonderen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSG).

Wochenendarbeit oder Mehrarbeit wird dir mit Freizeitanspruch ausgeglichen, da sie nicht ausgezahlt werden dürfen. Deine Seminarzeit gilt generell als Arbeitszeit. 

Ja, nach deinem BFD wird dir beides ausgestellt – sowohl eine Bescheinigung über die geleistete Dienstzeit als auch ein qualifiziertes Zeugnis, in dem ausführliche Informationen über deine Tätigkeiten und der Bereich in dem du dich während deines BFD engagiert hast beschrieben sind.

Der BFD und das FSJ unterscheiden sich in folgenden Punkten:

 

BFD

FSJ

Regelung des Dienstes

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)

Altersgruppe

Alle ab 16 Jahre bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht

Zwischen 16 Jahre (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht) und 27 Jahre

Wiederholung des Dienstes

Über 27-Jährige können alle fünf Jahre den BFD wiederholen.

Für unter 27 Jährige nach Erreichen der max. Dienstdauer von 18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich

 

 

Teilzeitmöglichkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen möglich (mind. 21 Std./Wo) Unter bestimmten Voraussetzungen möglich (mind. 21 Std./Wo)

Bildungstage/

Seminare für unter 27Jährige

Mind. 25 Seminartage bei 12 Dienstmonaten, davon 5 Tage Seminar für politische Bildung an einem Bildungszentrum des Bundes

Mind. 25 Seminartage bei 12 Dienstmonaten

 

Deine Vertragspartner

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle

FSJ-Träger und  Einsatzstelle

 

Der BFD unterscheidet sich ansonsten in der praktischen Ausführung nicht vom FSJ.

 

Nachdem du einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ oder FÖJ) absolviert hat, kannst du einen weiteren BFD leisten, wenn du

- unter 27 Jahre alt bist,

- insgesamt 12 Monate oder weniger geleistet hast und

- nicht älter als 26 ½ Jahre bei der Unterzeichnung deiner neuen Vereinbarung zum Freiwilligendienst bist.

Danach ist eine Wiederholung des Dienstes alle 5 Jahre möglich.

Ja, in vielen Fällen wird dein BFD als Vorpraktikum anerkannt, insbesondere bei sozialpflegerischen oder pädagogischen Ausbildungen. Lass dir die Anerkennung auf jeden Fall vor dem Start deines BFD von der jeweiligen Ausbildungsstätte bestätigen.

Ja, wenn du einen BFD leistest, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Die Entscheidung, ob du dann Wohngeld erhältst, liegt bei der zuständigen Behörde.

Im BFD bist du freiwillig tätig. Daher wird dir während deines BFD ein Taschengeld ausgezahlt, für das es eine gesetzliche monatliche Höchstgrenze gibt. Der tatsächliche Betrag variiert und wird von deiner Einsatzstelle festgelegt. Zusätzlich kann die Einsatzstelle dir Verpflegung, manchmal auch eine Unterkunftsmöglichkeit anbieten oder sie zahlt dir neben entsprechenden Geldersatzleistungen auch Mobilitätszuschläge oder Fahrkostenerstattungen als Teil des Taschengeldes. Wenn du dein BFD in einem Einsatzbereich machst, der eine Dienstkleidung erfordert, wird dir diese gestellt.

Bei einem BFD von 12 Monaten hast du einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Urlaubstagen (Werktage). Die Anzahl der Tage ändert sich entsprechend einer längeren oder kürzeren Dienstzeit. Die Urlaubstage und -zeiten stimmst du gemeinsam mit deiner Einsatzstelle ab. Eine Ausnahme ist, dass während der Seminartage keinen Urlaub nehmen darfst. Als Ausgleich wird die Seminarzeit auch als Arbeitszeit angerechnet.

Falls du für deinen BFD noch eine Unterkunft benötigst, kontaktiere uns gerne. Wir unterstützen dich bei der Suche. Generell haben wir jedoch leider nur sehr wenige eigene ASB-Unterkünfte, in denen wir Freiwillige unterbringen können.

Ob die Einsatzstelle dir während des BFD deine täglichen Fahrtkosten erstattet, erfährst du vor Ort. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hast du als BFDler vielerorts bei Vorlage des Freiwilligendienstausweises denselben Anspruch auf Fahrkarten mit einem ermäßigten Tarif wie Schüler, Studierende und Auszubildende. Bei Vorlage des Freiwilligendienstausweises und der Kindergeldbescheinigung stellt dir die Deutsche Bahn auch eine ermäßigte Bahn-Card aus. Viele Einsatzstellen stellen dir aber auch ein Job- oder Deutschlandticket zur Verfügung.

Grundsätzlich ja, aber die Nebentätigkeit muss von deiner Einsatzstelle genehmigt werden. Hintergrund ist die Einhaltung der Höchstarbeitsgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Ja, für die Zeit deines BFD bist du in der gesetzlichen Sozialversicherung gemeldet. Die Einsatzstelle übernimmt alle Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die dazugehörende Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, sodass keine Kosten auf dich zukommen.

Nein, du kannst während deines BFD nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern musst eine eigene Krankenversicherung haben. Die Krankenkassenbeiträge werden von deiner Einsatzstelle übernommen. Ob und wie eine private Krankenversicherung (z.B. über deine Eltern) während des BFD pausiert werden kann, erfährst du direkt bei deiner Krankenversicherung.

Als Rentner mit Bezug der vollen Altersrente bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Wenn du eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehst, musst du die Hinzuverdienstgrenzen beachten, da das Taschengeld, sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Geldersatzleistungen als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen kann ggf. zu einer Kürzung bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs während der BFD-Zeit führen. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten nochmals differenziertere Regelungen. Kläre das bitte vor Dienstbeginn mit deinem Rentenversicherungsträger ab.

News aus den Freiwilligendiensten

Noch Fragen? Kontaktiere uns unverbindlich!

Unsere Ansprechpartner kannst du jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie beraten dich gerne und helfen dir, eine passende BFD-Stelle zu finden.

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Die Freiwilligendienste werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.