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Aktive Mitgestaltung – Bei uns wirst du von Tag 1 an eingebunden.
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Sprungbrett ins Berufsleben – Im FSJ lernst du spannende Berufe kennen und hast Zeit, deine Stärken zu entdecken.
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Wartezeit überbrücken – Du erhältst eine FSJ-Bescheinigung zur Anrechnung von Praxiszeiten für Studium oder Ausbildung.
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Neue Skills – In kostenlosen Seminaren kannst du neue Fähigkeiten lernen und dein Wissen erweitern.
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Taschengeld – Du erhältst ein monatliches Taschengeld.
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Urlaubsanspruch – Anders als bei einem Praktikum hast du beim FSJ Anspruch auf Urlaub.
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Vernetze dich – Du lernst viele neue Leute kennen und kannst dich mit Gleichgesinnten austauschen.
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Vergünstigungen: mit dem Freiwilligenausweis erhältst du an ausgewählten Orten Vergünstigungen.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim ASB
Du willst deine Zeit sinnvoll nutzen und etwas Neues erleben? Dann ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) genau das Richtige für dich. Bei uns kannst du dich optimal aufs Berufsleben vorbereiten, deine Kompetenzen erweitern und dich selbst ganz neu kennenlernen. Erfahre jetzt, welche Möglichkeiten dir ein FSJ eröffnet und welche Voraussetzungen es gibt.
Finde deinen Ansprechpartner
Unsere Anbieter für FSJ-Stellen (Träger) bieten eine Vielzahl an FSJ Einsatzmöglichkeiten. Die Ansprechpartner beim ASB kannst du jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie beraten dich gerne und helfen dir, eine passende FSJ-Stelle zu finden.
FSJ-Vorteile auf einen Blick
Das erwartet dich beim FSJ – alle Fakten im Überblick
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6 bis 18 Monate Dienstdauer
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mindestens 25 Seminartage bei 12-monatiger Dienstdauer
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Bewerbung für ein FSJ das ganze Jahr über möglich
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monatliches Taschengeld und ggf. weitere Leistungen
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mindestens 24 Urlaubstage (Werktage) bei 12 Monaten Dienst
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du hast einen persönlichen Ansprechpartner
FSJ-Einsatzbereiche
Die Möglichkeiten für ein FSJ beim ASB sind vielfältig. Du kannst ein FSJ im Kindergarten, als Schulbegleiter an Schulen, im Rettungsdienst, Fahrdienst, in der Altenpflege und in vielen weiteren Bereichen leisten. Finde jetzt den Bereich, der zu dir passt!
Voraussetzungen für ein FSJ
Bewirb dich jetzt, wenn du
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zwischen 16 und 26 Jahre alt bist.
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die Schule beendet hast (kein bestimmter Schulabschluss nötig).
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dich für mindestens 6 Monate engagieren möchtest (12 Monate sind Regeldienstdauer).
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dich in spannenden Seminaren einbringen willst.
Auch wichtig für ein FSJ: eine große Portion Humor
ASB/Ressel
Häufig gestellte Fragen rund um das FSJ
Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr und somit weder eine Ausbildung noch ein Arbeitsverhältnis. Du engagierst dich freiwillig für mindestens
6 Monate, in der Regel 12 Monate, insbesondere in sozialen Einrichtungen. Für diese Zeit schließt du eine Dienstvereinbarung mit einer Einsatzstelle und einem anerkannten FSJ-Träger. Während dieser Zeit besuchst du Bildungsseminare und wirst fachlich und pädagogisch begleitet.
Du kannst ein FSJ im ASB leisten, wenn du
- mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 26 Jahre bist.
- Lust hast, dich mindestens sechs Monate lang für andere zu engagieren.
- bereit bist, an den vorgeschriebenen Seminartagen (abhängig von deiner Dienstdauer) teilzunehmen.
Wir freuen uns auf dich: Jede Nationalität, jede Religionszugehörigkeit und jeder Schulabschluss sind bei uns willkommen. Nicht-EU Bürger brauchen ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum und sollten die deutsche Sprache beherrschen (mindestens B1/B2 erforderlich).
Ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate und mindestens 6 Monate. In Absprache mit deiner Einsatzstelle und dem Träger kannst du bis auf
18 Monate verlängern.
Du kannst dein FSJ – sofern alle Vertragspartner einverstanden sind – auch bis auf maximal 18 Monate Freiwilligendienstzeit verlängern. Beachte: Bereits vorher geleistete Freiwilligendienste FÖJ oder BFD werden auf die Dienstzeit angerechnet! Wende dich für weitere Informationen an deinen Träger.
Du kannst im ASB dein FSJ im Kindergarten, als Schulbegleiter in Grundschulen, im Rettungsdienst, Krankenhaus, in der Altenpflege und in vielen weiteren Bereichen leisten. Die FSJ-Einsatzmöglichkeiten im ASB sind vielfältig. Hier findest du eine Übersicht der Einsatzbereiche.
Im FSJ arbeitest du Vollzeit, d. h. so viele Stunden wie die hauptamtlichen Mitarbeiter in deiner Einsatzstelle (durchschnittlich 38,5 bis 40 Stunden pro Woche). Je nach Einsatzstelle kann es vorkommen, dass du auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh-/Spätschicht) arbeitest. Bist du noch keine 18 Jahre alt, dann gelten dabei für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSG). Machst du Überstunden oder leistest du Wochenenddienste, dann werden dir diese zeitnah mit Freistunden ausgeglichen, sie dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Deine Seminare werden auch als Arbeitszeit angerechnet. Du kannst auch ein FSJ in Teilzeit mit mind. 21 Std./Woche leisten, wenn deine Einsatzstelle und dein Träger damit einverstanden sind. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Nach Ende deines FSJ erhältst du eine Bescheinigung über die Dauer der abgeleisteten Zeit und ein qualifiziertes Zeugnis. Es informiert potentielle Arbeitgeber ausführlich über die Art deiner freiwilligen Tätigkeit.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen einem FSJ und einem BFD auf einen Blick:
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FSJ |
BFD |
Gesetzliche Grundlage |
Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) |
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
Altersgruppe |
zwischen 16 (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht) und 27 Jahre |
ab 16 bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht |
Wiederholung des Dienstes |
Nach Erreichen der max. Dienstdauer von |
Über 27-Jährige können alle fünf Jahre den BFD wiederholen.
für unter 27-Jährige nach Erreichen der max. Dienstdauer von |
Teilzeitmöglichkeit |
Unter bestimmten Voraussetzungen möglich (mind. 21 Std./Wo) | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich (mind. 21 Std./Wo) |
Bildungstage/ Seminare für unter |
bei 12 Monaten Dienstzeit mind.
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mind. 25 Seminartage bei 12 Dienstmonaten, davon |
Deine Vertragspartner |
FSJ-Träger und Einsatzstelle |
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle |
In der praktischen Durchführung unterscheiden sich die beiden Dienste ansonsten nicht.
Wenn du bereits ein FSJ, ein FÖJ oder einen BFD geleistet hast und du dich erneut engagieren möchtest, dann ist das kein Problem, wenn
- deine bisherige Freiwilligendienstzeit insgesamt zwölf Monate oder weniger betragen hat und
- du beim Abschluss deiner neuen Freiwilligendienstvereinbarung nicht älter als 26,5 Jahre alt bist.
Ja, das FSJ wird bei vielen sozialpflegerischen oder pädagogischen Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt. Bitte kläre vor Dienstbeginn die Anerkennung mit der jeweiligen Ausbildungsstätte ab, um auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn du ein FSJ leistest, kannst du auch Wohngeld beantragen. Das zuständige Amt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung entscheidet dann, ob du Wohngeld bekommst.
Im FSJ bekommst du ein sogenanntes Taschengeld, da es sich um eine freiwillige Tätigkeit handelt. Der Gesetzgeber hat für dieses Taschengeld eine monatliche Höchstgrenze festgelegt. Dein Träger bzw. deine Einsatzstelle entscheidet über die Höhe des Taschengeldes. Zusätzlich kann dir Verpflegung, manchmal eine Unterkunftsmöglichkeit angeboten oder entsprechende Geldersatzleistungen,auch Fahrtkostenerstattungen als Teil des Taschengeldes, gezahlt werden.
Ist eine Dienstkleidung für deinen FSJ-Einsatzbereich vorgesehen, dann wird dir diese gestellt.
Du bekommst mindestens 24 Urlaubstage (Werktage), wenn du ein 12-monatiges FSJ leistest. In Abstimmung mit deiner Einsatzstelle kannst du deinen Urlaub nehmen, nur nicht während der Seminarzeiten. Der Besuch der Seminare ist verpflichtend, dabei wird die Seminarzeit als Arbeitszeit gewertet.
Wenn du für die Zeit deines FSJ eine Unterkunft suchst, versuchen wir, dir bei der Suche nach einer Wohnung zu helfen. Sprich uns gerne einfach darauf an. Leider haben wir generell kaum Möglichkeiten, Freiwillige in ASB-eigenen Unterkünften unterzubringen.
Gegen Vorlage des Freiwilligendienstausweises oder einer durch den Träger ausgestellten Bescheinigung erhältst du im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schüler, Studenten und Auszubildende. Wenn du willst, dann kannst du bei Vorlage des Freiwilligendienstausweises und der Kindergeldbescheinigung bei der Deutschen Bahn auch eine ermäßigte Bahn-Card erwerben. Viele Einsatzstellen stellen dir auch eine Fahrkarte (Monatskarte, Job- oder Deutschlandticket o.ä.) zur Verfügung oder zahlen dir entsprechende Geldersatzleistungen.
Grundsätzlich kannst du einer Nebentätigkeit nachgehen, soweit dies unter Beachtung der Höchstarbeitsgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) möglich ist. Aber sie sind genehmigungspflichtig. Daher wende dich bitte an deine Einsatzstelle und deinen Träger, wenn du neben deinem FSJ noch woanders arbeiten willst.
Während des FSJ bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten -, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeldet. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger beziehungsweise von der Einsatzstelle gezahlt. Dir entstehen keine Kosten.
Ja, während des FSJ musst du dich selbst krankenversichern und kannst nicht in der Familienversicherung bleiben. Die Beiträge für die Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zahlt dein Träger bzw. deine Einsatzstelle für dich. Falls du privatversichert bist (z. B. über deine Eltern), dann erkundige dich bei deiner Krankenversicherung, wie deine Mitgliedschaft für die Zeit deines FSJ ruhend gestellt werden kann.
Noch Fragen? Kontaktiere uns unverbindlich!
Unsere Ansprechpartner kannst du jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie beraten dich gerne und helfen dir, eine passende FSJ-Stelle zu finden.
Die Freiwilligendienste werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend.