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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliederwerbung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliederwerbung beim ASB.

Warum ist Mitgliederwerbung notwendig?

Die großen deutschen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände wie der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser Hilfsdienst (MHD) sind in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mit ehrenamtlichen Aktiven und hauptamtlichen Mitarbeitern tätig. Zur Durchführung ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Aufgaben benötigen sie die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger durch Mitgliedsbeiträge.

Wirksame Hilfe, gut ausgebildetes Personal und Helfer, eine zeitgemäße technische Ausstattung und eine funktionierende Organisation kosten Geld. Die Mitgliedsbeiträge ermöglichen die Durchführung von Aufgaben, die nicht oder nur in geringem Umfang kostendeckend erfüllt werden können. Dies gilt umso mehr bei den rückläufigen Zuwendungen der öffentlichen Hand und nicht kostendeckenden Pflege- und Gebührensätzen.

Der ASB, die JUH und der MHD müssen zur Finanzierung ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Aufgaben zur Hilfe am Menschen eine kontinuierliche Mitgliederwerbung durchführen. Da diese Aufgabe weder durch die mit der konkreten Hilfe für die Menschen ausgelasteten ehrenamtlichen Aktiven, noch durch die Medien geleistet werden kann, bleibt uns zu unserer Existenzsicherung nur die seit Jahrzehnten mit gutem Erfolg gewählte Form des Einsatzes externer Werbeorganisationen.

Gibt es Verhaltensregeln für die Mitgliederwerbung beim ASB?

Beim Einsatz von Werbeberatern achten wir darauf, dass das Qualitätsmanagement eingehalten wird. Wir dulden nicht, dass dieses nicht eingehalten wird.

In den seltensten Fällen kommt es zu Beschwerden, im Gegenteil: Die geworbenen Personen sind froh, durch ihre Mitgliedschaft bei uns an den im Rahmen ihrer Mitgliedschaft eingeschlossenen Serviceleistungen der Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände zu partizipieren, die sich naturgemäß wegen des differenzierten Aufbaus und innerverbandlichen Struktur jeweils sehr unterschiedlich darstellen.

Wir achten auch darauf, dass bei der Mitgliedergewinnung kein Druck auf den Bürger zum Beitritt ausgeübt wird, denn:

  • auf dem Legitimationsdokument, welches jedem Werbeberater ausgestellt wird, ist ausdrücklich erwähnt, dass es sich um einen Mitarbeiter einer Werbeagentur handelt,
  • Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit schriftlich beenden,
  • auf den Aufnahmescheinen ist ausführlich die kostenfreie Hotline aufgedruckt, bei der man sich über alle Fragen bezüglich der Mitgliedschaft informieren kann.

Welche Corona-Schutzmaßnahmen werden ergriffen?

Der ASB verpflichtet sich dazu, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er die werbenden Personen über die jeweils aktuell geltenden Corona-Sicherheitsregeln auf kommunaler bzw. Länderebene informiert und diese Information auch berücksichtigt und daraus resultierende Vorgaben auch eingehalten werden, so dass die Mitgliederwerbung stets unter Beachtung der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Hygienestandards und sonstigen Vorschriften durchgeführt wird.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen haben wir, der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., für die in der Mitgliederwerbung eingesetzten Personen die nachfolgenden Kriterien vorgeschrieben und werden unsererseits folgende Maßnahmen ergreifen:

Materialien für die Mitgliederwerbung:

Der ASB wird folgende Materialien für die in der Mitgliederwerbung eingesetzten, werbenden Personen zur Verfügung stellen:

  • Kostenlose Bereitstellung von FFP 2 Masken / Medizinischen Atemschutzmasken
  • Kostenlose Überlassung von Desinfektionsmitteln;
  • Kostenlose Überlassung von Hygienehinweisen;
  • Kostenlose Überlassung der für die jeweilige im Werbegebiet (Stadt/Kreis/Bundesland) erlassenen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung bzw. Allgemeinverfügung;
  • Kostenlose Überlassung eines Flyers in ausreichender Zahl, mit der die Bürger über das
  • Corona-Virus unter medizinischen Vorzeichen informiert werden können;

Maßnahmen für die Mitgliederwerbung:

  • Verpflichtung der werbenden Personen zur Einhaltung der für das jeweilige Werbegebiet durch die Behörden erlassenen Corona-Schutzverordnung bzw. Allgemeinverfügung;
  • Verpflichtung der werbenden Personen zum Tragen einer FFP 2 Maske;
  • Verpflichtung der werbenden Personen darauf, nicht in Senioreneinrichtungen, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen Werbemaßnahmen zu entfalten, da zum einen dort Personen untergebracht sind, die Risikogruppen angehören, und zum anderen dortige Werbemaßnahmen gegen das Hausrecht des Einrichtungsträgers verstoßen.

Schulung der werbenden Personen in Hygieneschutzmaßnahmen und Verpflichtung zur Einhaltung der Hygienestandards für den Direktvertrieb. Bei der Schulung der eingesetzten Personen sind folgende Inhalte mindestens Gegenstand der Schulung:

  • Tragen einer FFP 2 Maske bei der Mitgliederwerbung.
  • Das Betreten von Wohnungen ist streng verboten!
  • Einsatz eines einzelnen Werbebeauftragten am Stand oder Haustür (keine gemeinsame Werbung).
  • Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern bei der Ansprache des Bürgers; die Beratung findet kontaktlos statt.
  • Informationsmaterial oder sonstige Gegenstände, die dem Bürger zur Ansicht überlassen werden, werden zuvor desinfiziert.
  • Die werbenden Personen tragen dafür Sorge, dass Sie vor jedem Einsatz mitteilen, ob sie Symptome zeigen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
  • Die werbenden Personen tragen des Weiteren dafür Sorge, dass Sie ihre Beratertätigkeit einstellen, wenn und sobald sie Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
  • Die werbenden Personen verpflichten sich, die Hygieneempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu beachten.

Der beigefügte Handzettel wird im Rahmen der Werbemaßnahmen interessierten Bürgern kostenlos übergeben.

Warum Mitgliederwerbung?

In der Mitgliedergewinnung versuchen wir, Bürgerinnen und Bürger durch direkte persönliche Ansprache als Unterstützer zu gewinnen; sie ist für einen Wohlfahrtsverband bzw. eine Hilfsorganisation der kostengünstigste Weg, die zusätzlich notwendigen Einnahmen zu erschließen. Im Gegensatz zu anderen Formen der Mittelbeschaffung per Brief oder Anzeigenwerbung, sind die Kosten im Verhältnis zum Ertrag außerordentlich niedrig.

Ist Mitgliederwerbung kostenpflichtig?

Dass diese Mitgliedergewinnung nicht kostenlos erfolgen kann, ist selbstverständlich. Es ist ein großer Zeiteinsatz erforderlich, um im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern die Notwendigkeit unserer Hilfeleistungen/Wohlfahrtsaufgaben zu erklären. Dies kann nur durch hauptamtliche Werbeberater erfolgen. Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter haben dazu nicht die Zeit, da sie für den Dienst am Menschen im Einsatz sind.

Der Einsatz von Geldmitteln für die Informationsarbeit und Werbung ist nicht unmoralisch. Mitgliederzeitschriften, Faltblätter, Plakate, Ausstellungen, Werbung in Fernsehen und Rundfunk oder Anzeigen kosten überall in unserer Gesellschaft Geld. Wir müssen über unsere Arbeit, die Verwendung der Spendenmittel und insbesondere die Not am Menschen berichten, um die erforderliche Unterstützung zu bekommen.

Was kostet die Mitgliederwerbung?

Unter Berücksichtigung der Einmaligkeit der Werbeaufwandszahlung und der dieser gegenüberstehenden mehrjährigen Beitragszahlung des Mitgliedes belaufen sich die Gesamtkosten für die Werbung auf bis zu 10 Prozent der im Verlauf einer Mitgliedschaft von 10 Jahren gezahlten Beiträge eines Mitglieds.

Wie werden Mitglieder geworben?

Neben Aktionen wie "Mitglieder werben Mitglieder" oder der Werbung an Infoständen z.B. beim Tag der offenen Tür in einer unserer Gliederungen greifen wir mit gutem Erfolg auf die seit Jahren gewählte Form des Einsatzes von externen Werbeorganisationen zurück.

Bei der Mitgliedergewinnung handelt es sich weder um eine Sammlung noch um ein Haustürgeschäft. Jeder Verein in Deutschland ist berechtigt, Mitglieder zu werben. Die Mitglieder sind die tragende Säule jeder Vereinstätigkeit.

Die Mitgliederberater tun nichts anderes, als Bürger in einem persönlichen Gespräch auf die Möglichkeit einer Vereinsmitgliedschaft anzusprechen. Der Bürger füllt bei entsprechender Überzeugung einen Antrag auf Beitritt in den Verein aus. Auf dem Aufnahmeantrag ist die kostenfreie Hotline unserer jeweiligen Mitgliederbetreuung aufgedruckt, wo man sich über alle eventuellen Fragen der Mitgliedschaft sofort informieren kann.

Einige Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände unterscheiden zwischen Mitgliedern und Fördermitgliedern. Je nach Mitgliedschaftsart entscheidet der Verein oder ein anderes zuständiges Vereinsgremium über die Aufnahmeanträge. Sodann werden die Mitgliedschaft und die Höhe des vereinbarten Vereinsbeitrages bestätigt. Dieser Vereinsbeitrag ist nach dem deutschen Steuerrecht wie eine Spende steuerabzugsfähig.

Einige von uns informieren ihre Mitglieder regelmäßig durch ihre jeweiligen Mitgliederzeitschriften oder andere Publikationsorgane, sodass auch insofern ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet ist. Die Mitglieder können darauf vertrauen, dass wir die Beiträge und Spenden ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden, und dass die notwendigen Kosten der Werbung und Informationsarbeit auf ein vertretbares Maß beschränkt werden.

Unsere Tätigkeiten werden extern von staatlichen Stellen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern und den zuständigen Finanzverwaltungen kontinuierlich geprüft. Intern wird diese Aufgabe von Kontrollgremien, Schiedsgerichten, den Mitgliederversammlungen auf allen drei Gliederungsebenen (Bundesverband, Landesverbände und regionale Gliederungen) sowie auch einer hauptamtlichen Internen Revision übernommen.

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Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.

Sülzburgstraße 140
50937 Köln