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Ihre Spendenbescheinigung

Spenden und Zuwendungen an den ASB können Sie nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzen.

Spenden an den Arbeiter-Samariter-Bund können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Bei Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung an die von Ihnen angegebene Adresse zu. Diese können Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.

Einige Finanzämter fordern zusätzlich einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation an, für die Sie gespendet haben. Diesen Nachweis können Sie hier herunterladen und zusammen mit dem Kontoauszug bei den Finanzbehörden geltend machen.

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Ann-Kathrin Fey

Referentin Fundraising

Telefon : 0221/47605-477

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ASB Deutschland e. V.

Sülzburgstraße 140
50937 Köln