ASB: Arbeitsentwurf der Pflegereform unzureichend
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der großen Pflegeanbieter Deutschlands hat den Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz) als unzureichend kritisiert.
Köln/Berlin, 16.03.2021 - Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der großen Pflegeanbieter Deutschlands hat den Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz) als unzureichend kritisiert.
„Die Entlastung der Pflegebedürftigen durch eine Begrenzung des Eigenanteils bleibt weit hinter dem zurück, was im letzten Jahr angekündigt wurde.
Eine nachhaltige Entlastung der Pflegebedürftigen kann so nicht gewährleistet werden“, sagte Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB. Er verwies darauf, dass bundesweit eine weitere Erhöhung der Eigenanteile absehbar sei – aufgrund der angestrebten und vom ASB begrüßten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte, der Ausbildungsumlage und aufgrund der gesetzlich vorgesehenen besseren Personalausstattung in den Einrichtungen.
Fichtmüller kritisierte ferner, dass der Vorentwurf eines Pflegereformgesetzes die ambulante Pflege im Vergleich zur stationären Pflege schlechter stellt. So sollen die Sachleistungen in der häuslichen Pflege erst in zwei Jahren und dann lediglich um jährlich 1,5 % steigen. „Viel zu wenig und zu spät“, so Fichtmüller, „denn im ambulanten Bereich sind die Kosten ebenfalls stark gestiegen. Die Pflegebedürftigen bekommen zu wenig Geld von der Pflegeversicherung, um ihren Bedarf an Pflege decken zu können.“ Zudem sollen Leistungen der Tagespflege gekürzt werden, wenn diese in Kombination mit ambulanten Pflegesachleistungen erbracht werden. „Dies ist ein Rückschritt in die 1990er Jahre“, so Fichtmüller. „Notwendig wäre es, die teilstationäre Pflege zu stärken, denn sie garantiert gesellschaftliche Teilhabe und sichert den Verbleib in der Häuslichkeit. In der Pflege gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Ziel einer Pflegereform muss es daher sein, gerade die ambulante Pflege zu stärken und deren strukturelle Unterfinanzierung zu beenden“, betonte Fichtmüller.
Bedauerlicherweise gehe der Entwurf über zahlreiche gute Ansätze und Absichten nicht hinaus und so kündige sich eine weitere vertane Chance an.
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Dorothee Winden
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